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Am 21.10.2024 kam der Deggendorfer Stadtrat zu seiner 8. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:
Bürgerantrag „Besser vorankommen in Deggendorf mit ÖPNV und Rad“
Bei der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Bürgerantrag entfachte eine rege Diskussion. Für einen zunächst gestellten Antrag auf Zurückstellung der inhaltlichen Behandlung des Bürgerantrags sprach sich keine Mehrheit aus. Zustimmung dagegen fand ein Antrag aus der Mitte des Stadtrats, der den Wortlaut den Bürgerantrags 1:1 aufgriff, aber eine getrennte Abstimmung der zwei Themenkomplexe des Bürgerantrags vorschlug. Das Ergebnis daraus war, dass vor dem Hintergrund bereits erfolgter Untersuchungen weder neue Machbarkeitsstudien zu den Themen ÖPNV, Radverkehr und Verkehrsführung durchgeführt werden, noch die weiteren Planungen für eine neue Donaubrücke zurückgestellt werden.
Staatsstraße 2074, Ortsumgehung Fischerdorf mit neuer Donaubrücke
Im Rahmen der Weiterführung des Ausbauplans für Staatsstraßen steht nun fest, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme der Umgehung in den Ausbauplan erfüllt sind. Zugleich liegt die Zusage vor, dass sich der Freistaat an diesem Sonderbaulast-Projekt mit 70% der Kosten für vergebene Planungsleistungen beteiligen wird. Dazu ist eine Änderungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Deggendorf notwendig, welcher das Gremium einstimmig zugestimmt hat. Nach getrennter Abstimmung über die einzelnen Inhalte der Beschlussvorlage erfolgte mehrheitlich auch die Zustimmung zum Ablauf der VGV-Verfahrens mit Ausschluss- und Auswahlkriterien sowie dem weiteren Vorgehen über das Entscheidungsverfahren zur Brückenvariante.
Kostenrechnende Einrichtungen der Stadt Deggendorf
Die kostenrechnenden Einrichtung der Stadt Deggendorf sind in einem dreijährigen Turnus hinsichtlich Ihrer Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Da sich hier in Teilbereichen mittlerweile Defizite ergeben, wurden hierzu folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Kostendeckungsgrade der kostenrechnenden Einrichtungen, Entwässerung, Straßenreinigung, Friedhof, Donaufest, Festplatz Ackerloh, Jahrmarkt, Wochenmarkt, Christkindlmarkt, Berthold-Heckscher-Sportzentrum, Baubetriebshof und Fuhrpark werden zur Kenntnis genommen.
- Für den Bereich der Entwässerungsgebühren wird der Gebührensatz ab dem 01.01.2025 neu auf 2,80 €/m³ festgesetzt. Bei der Fäkalschlammentsorgung wird die Einschüttgebühr auf neu 35,70 €/m³ neu festgesetzt.
- Bei den Straßenreinigungsgebühren einschl. Handreinigung und Müllbeseitigung wird der Gebührensatz in der Reinigungsklasse II mit 2,80 € und in der Reinigungsklasse III mit 17,60 € je Frontmeter/Jahr festgesetzt.
- Für den Friedhof wird in der Friedhofsgebührensatzung differenziert nach Grabgebühren Bestattungsgebühren und sonstigen Gebühren das Gebührenaufkommen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von insgesamt 100.000,00 € erhöht.
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Deggendorf
Die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Deggendorf wurde beschlossen.
Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Stadt Deggendorf vom 16.12.2003 wurde nach zwanzig Jahren neu erlassen. Eine zeitgemäße Änderung besteht darin, dass an Straßen ohne befestigten Gehweg künftig von den Anliegern Gehbahnen nur noch in einer Breite von 1,0 Meter statt bisher 1,50 Metern zu reinigen bzw. vom Schnee frei zu halten sind.
Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Deggendorf
Die Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Deggendorf (Straßenreinigungssatzung) inkl. Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung wurde beschlossen.
Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Deggendorf
Die Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Deggendorf wurde beschlossen.
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Großen Kreisstadt Deggendorf (Hebesatzsatzung) Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Großen Kreisstadt Deggendorf (Hebesatzsatzung) wurde mit folgenden unveränderten Hebesätzen beschlossen:
Grundsteuer A: 330 v.H.
Grundsteuer B: 330 v.H.
Gewerbesteuer: 350 v.H.
Weiterhin wurde beschlossen, dass die Auswirkungen der aktuellen Grundsteuerreform in drei Jahren nochmals darzustellen sind und die Hebesatzsatzung auf dieser Grundlage nochmals durch den Stadtrat überprüft werden soll.
Gründung der Gesellschaft „Stadtwerke Deggendorf Technologie GmbH“ durch die Stadtwerke Deggendorf GmbH
Anlass für die Gesellschaftsgründung ist, dass Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen nach dem 31. Dezember 2024 weder Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein dürfen noch diese Ladepunkte entwickeln, verwalten oder betreiben dürfen. Um dem zu entsprechen, werden Eigentum und Betrieb der Ladesäulen in die Tochtergesellschaft ausgelagert. Der Gründung der Gesellschaft „Stadtwerke Deggendorf Technologie GmbH“ durch die Stadtwerke Deggendorf GmbH wurde zugestimmt.
Bauleitplanung „SO Solarpark Klotzing“
Der Stadtrat billigte den Vorentwurf für das Deckblatt Nr. 51 „SO Solarpark Klotzing“ zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 183 „SO Solarpark Klotzing“ und beschloss die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Radverkehrskonzept für die Stadt Deggendorf
Ein wesentliches verkehrspolitisches Ziel der Stadt Deggendorf ist die Stärkung des Alltagsradverkehrs. Dessen Wichtigkeit begründet sich durch die mit dem Radverkehr verbundenen vielfältigen Vorteile. Das Radverkehrskonzept zeigt sehr konkret auf, wie der Radverkehr kurz-, mittel- und langfristig substantiell verbessert werden kann und dient als Orientierungs- und Handlungsrahmen zur Radverkehrsentwicklung der Stadt für die nächsten zehn Jahre. Der Abschlussbericht zum Radverkehrskonzept wurde zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Inhalte und Maßnahmenvorschläge des Konzeptes bei zukünftigen verkehrsplanerischen Maßnahmen zu berücksichtigen, diese schrittweise umzusetzen und im Rahmen der in der Geschäftsordnung festgelegten Zuständigkeiten auf Verwaltungsebene oder mit Beteiligung des Verkehrsausschusses bzw. des Stadtrates umzusetzen und über umgesetzte Maßnahmen zudem Bericht zu erstatten.
Tektur zur Errichtung eines Hotels sowie Errichtung eines Ladens und eines Büros im Westl. Stadtgraben 15 / Lateinschulgasse 13
Die Baugenehmigung wurde erteilt.