VorlesenSchriftgröße
Aus den Sitzungen des Deggendorfer Stadtrates
Am 23.10.2023 kam der Deggendorfer Stadtrat zu seiner 10. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:
Umgestaltung des Oberen Stadtplatzes im Zuge der Sanierung der Tiefgarage Damit der Platz multifunktional bleibt, sollen keine festen Einbauten im Platz vorgenommen werden, jedoch das Thema Barrierefreiheit und Klimaanpassung in die Umgestaltung einfließen. Dazu soll zum einen das Pflaster bearbeitet werden, um durch ein spezielles Verfahren eine uneingeschränkte Barrierefreiheit zu erreichen und zum anderen der Brunnen umgestaltet werden, damit der Zugang höhengleich ermöglicht wird. Eine Beschattung soll durch Sonnensegel der hohen Aufheizung durch die Versiegelung entgegenwirken. Sie sollen über die gesamte Marktfläche mit einer Breite von circa 16 Metern gespannt werden und portable Bäume tragen zur Klimaoptimierung bei und erhalten dennoch die Flexibilität der Platznutzung. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, die Planungsleistungen zu vergeben und die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2024 einzustellen.
Ermöglichen einer Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung („Hybridsitzungen“) Die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN beantragt die Ermöglichung sogenannter Hybridsitzungen, d.h. die Möglichkeit einer Teilnahme an Sitzungen von einem externen Ort durch Ton-Bild-Übertragung. Nach detaillierten Informationen zu den rechtlichen und technischen Voraussetzungen fand der Antrag am Ende nicht die laut Gemeindeordnung erforderliche Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der abstimmenden Stadtratsmitglieder.
Bekanntgabe des Jahresabschlusses des Städtischen Elisabethenheimes für 2022 Gegen das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 wurden keine Einwendungen erhoben. Das Elisabethenheim soll bis Ende des Jahres 2023 stillgelegt und die Bewohner/innen bzw. Mitarbeiter/innen können in Einrichtungen des BRK weiter versorgt bzw. beschäftigt werden. Im Hinblick auf die auch nach der Schließung noch zu erfüllenden Verpflichtungen, die sich bis in das Jahr 2024 erstrecken werden, soll noch im Jahr 2023 eine Vorauszahlung in Höhe von 290.000 € zur Sicherstellung der Liquidität geleistet werden.
Geschäftstätigkeitsbericht 2022 sowie 2023 und Erfüllung des Stiftungszweckes für die St. Katharinenspitalstiftung sowie die Stiftung zur Förderung der Deggendorfer Kinder (ehem. Waisenhausstiftung) Die Berichte über die Geschäftstätigkeit der Stiftung und die Erfüllung des Stiftungszweckes für die Jahre 2022 und 2023 wurden gebilligt.
Erhebung eines Zuschlags im Rahmen des Deutschland-Tickets für das Anruf-Sammel-Taxi (AST) Das AST ist eine freiwillige Leistung der Stadt Deggendorf im öffentlichen Nahverkehr und steht denjenigen zu Verfügung, die nicht über einen nahegelegenen Anschluss an den Stadtbusverkehr verfügen, aber trotzdem auf den ÖPNV angewiesen sind. Das AST kann im Rahmen des Deutschlandtickets genutzt werden, jedoch sind alle Kosten alleine von der Stadt Deggendorf zu tragen. Dies bedeutet eine Verdopplung des Defizits aufgrund der Einnahmeausfälle. Unabhängig von den finanziellen Aspekten entstand der unerwünschte Nebeneffekt, dass die verfügbaren Taxi-Kapazitäten vollkommen überlastet sind und eine Vielzahl von Anfragen nicht mehr angenommen werden kann. Eine Verdopplung des Defizites gegenüber dem Vorjahreswert durch eine ausgleichslose, kostenfreie Nutzung des AST im Rahmen des 49-Euro Tickets kann in den kommenden Jahren und die absehbaren zusätzlichen Belastungen, die auf die Stadt Deggendorf zukommen werden, aus finanzieller Sicht nicht befürwortet werden. Deshalb beschloss der Stadtrat, für das AST im Rahmen der Nutzung des Deutschlandtarifes ab 01.11.2023 ein Zuschlag zu erheben. Der Zuschlag bemisst sich nach der Höhe des regulären Fahrpreises mit einem Abschlag von jeweils zwei Euro gegenüber den geltenden AST-Tariftabellen.
Bauleitplanung Isarstraße-Sandfeld Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wie auch des Flächen- und Landschaftsplans wurden die Berichte über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf des Deckblattes Nr. 45 zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.