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Beschlüsse
Stadtrat 28.06.2021
Frischluft für Deggendorfer Grundschulen
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Torkhov, stock.adobe.com|Stand: 29.06.2021 16:35 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Lüftungsanlage an der Decke

Am 28.06.2021 kam der Deggendorfer Stadtrat zu seiner 6. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

Hochwasserschutzkonzept Hammermühlbach Bereits bei mittleren Hochwässern kann es am Waffenhammer, in Marienthal, in Mietraching und am ITC1 zu Überflutungen kommen. In Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt wurden 2 Varianten zur Eindämmung des Hochwassers untersucht. Die Fortführung der Planungen für den Hochwasserschutz am Hammermühlbach ist bereits im Haushalt 2021 verankert. Die Umsetzung der Maßnahme wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen und wesentlich von der Schwierigkeit des Grunderwerbs beeinflusst werden. Der Stadtrat nahm die Studie zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Planung für den Ausbau des Hammermühlbachs fortzuführen.

Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemiegefahr an Schulen Um die Raumluft in Klassen¬zimmern zu verbessern, beschloss das Gremium, bei künftigen Generalsanierungs- oder Neubaumaßnahmen von Schulen in städtischer Trägerschaft die Ausstattung von Klassenzimmern mit stationären raumlufttechnischen Anlagen mit Frischluftzuführung umzusetzen. Bezüglich der Grundschulen, bei denen in absehbarer Zeit nicht mit entsprechenden Baumaßnahmen zu rechnen ist, sollen die Entwicklungen am Lüftungsanlagenmarkt beobachtet und Umsetzungskonzepte für eine Nachrüstung erarbeitet werden, welche auch die Bereitstellung mobiler Lüftungsgeräte als Übergangslösung mitumfassen kann. Hierfür bewirbt sich die Stadt Deggendorf um Fördermittel nach der „Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raulufttechnische Anlagen“. Soweit Fördermittel bewilligt werden, sollen im Haushalt 2022 Mittel i.H.v. 1.180.000 € für den Einbau raumlufttechnischer Anlagen in den Grundschulen An der Angermühle, Rettenbach und Seebach vorgesehen werden.

Fortschreibung des Bedarfsplans nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz Neben der Beschreibung der Ist-Situation soll der Bedarfsplan auch einen Ausblick geben, welche Entwicklung beim Ausbau oder der Verbesserung der Betreuungssituation anzustreben ist. Nach Erläuterung des aktuellen Sachstandes stimmte der Stadtrat dem Bedarfsplan zu.

Errichtung eines Waldkindergartens in Deggendorf Der Maßnahme wurde zugestimmt und die entstehenden 20 Kindergartenplätze wurden als bedarfsnotwendig anerkannt. Für den Haushalt 2022 sollen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,00 € für die Ausstattung und die Einrichtung sowie 226.000,00 € für Hochbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

Überblick über die städtischen Stiftungen Die Stadt Deggendorf besitzt mit der St. Katharinen¬spitalstiftung und der Waisenhausstiftung zwei rechtsfähige Stiftungen und mit dem Haus in Erding, dem Anton-Brunner-Musikpreis und der Erbschaft von Frau Hildegard Rosa Matthee drei nicht-rechtsfähige Stiftungen. Der Stadtrat nahm den Überblick über die städtischen Stiftungen zur Kenntnis und billigte die Berichte über die Geschäftstätigkeit und die Erfüllung des Stiftungs¬zweckes der Waisenhausstiftung sowie der St. Katharinenspitalstiftung für die Jahre 2020 und 2021.

Strukturkonzept „Innen entwickeln – Charakter Deggendorfs erhalten“ Das Konzept bein-haltet die Entwicklung von strategischen Ansätzen für eine behutsame Innenentwicklung. Bei dem Strukturkonzept handelt es sich um ein informelles Planwerk, das am Ende weite Teile des wohnbebauten Stadtgebiets, welche unter erhöhtem Veränderungsdruck stehen, städtebaulich behandelt. Die erhobenen Informationen bilden, grafisch aufbereitet, die Grundlage für die Erarbeitung eines Plankonzepts – dem Strukturplan. Für den nächsten Schritt ist das Gebiet westlich der Bahnlinie in Vorbereitung. . Ziel war und ist es, anhand der Auseinandersetzung mit dem komplexen Gefüge in „Alt-Schaching“, eine Methode zu entwickeln, die auf weitere Stadtquartiere übertragbar ist. Die Strukturplanung „Alt-Schaching“ wurde zur Kenntnis genommen.

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