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Stadtrat 29.01.2024
Die wichtigsten Entscheidungen aus der 1. Sitzung
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 30.01.2024 16:03 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Bereits fertiggestellte Minigolfanlage

Am 29.01.2024 kam der Deggendorfer Stadtrat zu seiner 1. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

Übertragung von Haushalts- Einnahme- und Ausgaberesten in das Rechnungsjahr 2024 Zur Vorbereitung der Rechnungslegung 2023 beschloss der Stadtrat, für die Stadt Deggendorf Haushaltseinnahmereste von 1.780.000,00 € und Haushaltsausgabereste von 7.701.935,95 € aus dem Jahr 2023 und Haushaltsausgabereste aus Vorjahren von 11.884.661,39 € sowie für die St. Katharinenspitalstiftung Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2023 von 21.000,00 € und Haushaltsausgabereste aus Vorjahren von 5.700,00 € in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben Überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2023 im Kassenwesen – Verzinsung von Steuernachforderungen – in Höhe von 343.881,00 € wurden bewilligt.

In 2024 geplante Maßnahmen zur Umgestaltung des Stadtparks Im Jahr 2024 ist geplant, die weiteren Bauabschnitte zu verwirklichen. Dazu gehören der Wasser- und Sandspielbereich, ein Kinderspielbereich, ein Balancier- und Kletterbereich, die Bepflanzung und Wegesanierungen. Zusätzlich sind noch weitere Teilmaßnahmen geplant wie die Errichtung eines Theatrons für Kultur für ca. 80 Personen, ein Lagercontainer für Beachvolleyball, eine Bühne im Bereich des Biergartens und ein Armkneippbecken, bei dem sich der Kneippverein an der Umsetzung beteiligen will. Der geplante Baubeginn findet mit den Spielplatzanlagen Ende April 2024 statt und endet mit der Fertigstellung der Wegesanierung im Oktober 2024 bzw. Bepflanzung im November 2024.

Nachprüfungsantrag der CSU-Fraktion zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit zehn Wohnungen und Stellplätzen in der Ruselbergstraße 65 Die CSU-Fraktion hat gemäß der Geschäftsordnung für den Stadtrat den Antrag gestellt, den in der Sitzung des Bau-, Stadtplanungs- und Umweltausschusses vom 20.12.2023 behandelten Tagesordnungspunkt dem Stadtrat zur Nachprüfung vorzulegen. Als Begründung hierfür wurde der Umstand angegeben, dass der Höllbach bei dem Hochwasser am 23. – 24.12.2023 genau an dieser Stelle über die Ufer getreten ist und eine Bebauung des Grundstücks daher weitreichende Folgen für die geplante Bebauung sowie die Bachunterlieger haben kann.

Das Bauvorhaben wird aus bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Sicht als allgemein zulässig beurteilt, wobei die abschließende wasserwirtschaftliche Beurteilung dem Baugenehmigungs­verfahren vorbehalten bleibt.

Bericht der Gleichstellungsbeauftragten Seit 1997 ist bei der Stadt Deggendorf eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Die derzeitige Beauftragte Alexandra Mandl berichtete dem Stadtrat über ihre Arbeit. Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen und Frau Mandl stand für zahlreiche Fragen aus dem Gremium zu den allgemeinen Aufgaben und konkreten Projekten der Gleichstellungsbeauftragten zur Verfügung.

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