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Beschlüsse
Stadtrat 30.01.2023
Entscheidungen aus der 1. Sitzung des Jahres
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 31.01.2023 12:37 Uhr|Lesedauer: 4 Minuten

Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Gebühren- sowie Benutzungssatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen

Der Stadtrat stimmte dem Neuerlass der Satzungen, welche die Gebühren sowie die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen regeln, zu.

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022

Der Stadtrat bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben des Haushaltsjahres 2022 für die Stadt Deggendorf im Verwaltungshaushalt i.H. von 422.311,21 € sowie im Verwaltungshaushalt der St. Katharinenspitalstiftung i.H. von 34.518,56 €.

Übertragung von Haushalts- Einnahme- und Ausgaberesten in das Rechnungsjahr 2023

Zur Vorbereitung der Rechnungslegung 2022 beschloss der Stadtrat, für die Stadt Deggendorf Haushaltseinnahmereste von 3.452.100,00 € und Haushaltsausgabereste von 11.394.644,39 € sowie für die St. Katharinenspitalstiftung Haushaltsausgabereste von 74.900,00 € in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.

Bauleitplanung „Stiller Wald“

Um das Angebot der Bestattungsmöglichkeiten um einen Naturfriedhof zu erweitern, wird in Kooperation mit den Bayerischen Staatsforsten auf der Rusel ein sogenannter „Stiller Wald“ eingerichtet. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der Stadtrat fasste die entsprechenden Planungsbeschlüsse.

Bauleitplanung „GE Innstolz“

Für die Erweiterung der Firma Innstolz ist ein Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes notwendig. Im laufenden Verfahren wurden die geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes und des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes gebilligt und beschlossen, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Das Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Deggendorf wurde mit dem Ziel erarbeitet, Eignungsflächen im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan als verbindliche Grundlage für die Darstellung von „Sonderbauflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ in der Bauleitplanung und um eine Bewertungsgrundlage für Anträge auf Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik­anlagen zu erhalten. Das Gremium billigte das Konzept und beauftragte die Verwaltung, Anträge zur Aufstellung von Bebauungsplänen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Grundlage des Standortkonzeptes zu prüfen und Anträge für Gebiete, die in Ausschlussflächen liegen, abzulehnen.

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Der Stadtrat stimmte dem Neuerlass der Satzungen, welche die Gebühren sowie die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen regeln, zu.

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022

Der Stadtrat bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben des Haushaltsjahres 2022 für die Stadt Deggendorf im Verwaltungshaushalt i.H. von 422.311,21 € sowie im Verwaltungshaushalt der St. Katharinenspitalstiftung i.H. von 34.518,56 €.

Übertragung von Haushalts- Einnahme- und Ausgaberesten in das Rechnungsjahr 2023

Zur Vorbereitung der Rechnungslegung 2022 beschloss der Stadtrat, für die Stadt Deggendorf Haushaltseinnahmereste von 3.452.100,00 € und Haushaltsausgabereste von 11.394.644,39 € sowie für die St. Katharinenspitalstiftung Haushaltsausgabereste von 74.900,00 € in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.

Bauleitplanung „Stiller Wald“

Um das Angebot der Bestattungsmöglichkeiten um einen Naturfriedhof zu erweitern, wird in Kooperation mit den Bayerischen Staatsforsten auf der Rusel ein sogenannter „Stiller Wald“ eingerichtet. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Der Stadtrat fasste die entsprechenden Planungsbeschlüsse.

Bauleitplanung „GE Innstolz“

Für die Erweiterung der Firma Innstolz ist ein Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes notwendig. Im laufenden Verfahren wurden die geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes und des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes gebilligt und beschlossen, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

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