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Beschlüsse
Stadtrat am 25.04.2022
städtebaulicher Rahmenplan im Bereich "Klosterviertel"
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 26.04.2022 17:00 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Am 25.04.2022 kam der Deggendorfer Stadtrat zu seiner 4. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:


Aufstellung eines städtebaulichen Rahmenplans im Bereich „Klosterviertel“

Mit dem Rahmenplan soll neben Wohnungsbau insbesondere die Neuordnung eines Schulstandortes mit bestehender Realschule, Grundschule und Mittelschule strukturiert werden. Er dient langfristig als Grundlage für künftige bauplanungsrechtliche Maßnahmen im Quartier. Zur Entwicklung dieses Rahmenplans wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Von den Wettbewerbssiegern, dem Architekturbüro Victoria von Gaudecker Architektur GmbH und bl9 Landschaftsarchitekten PartGmbH wurde der Rahmenplan erstellt, der im Detail von Victoria von Gaudecker vorgestellt und vom Stadtrat beschlossen wurde.


Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Deggendorf an Grundstücken im Bereich „Klosterviertel“

Für die Sicherung der städtebaulichen Maßnahmen im Bereich Klosterviertel stellt es eine erhebliche Erleichterung dar, wenn die Stadt Deggendorf Eigentümer dieser Grundstücke ist bzw. diese Grundstücke erwerben kann. Es besteht ein gewichtiges öffentliches Interesse der Stadt Deggendorf, in dem Gebiet rechtzeitig Grundeigentum zu erwerben, um die Entwicklungsziele langfristig zu realisieren. Darum beschloss der Stadtrat eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Deggendorf.


Bauleitplanung Reinprechting

Der Stadtrat billigte die Berichte über die frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen und die frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Entwurf des Bebauungsplanes Reinprechting und des Deckblattentwurfs zum Flächennutzungsplan und beschloss die Durchführung der Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.


Ausarbeitung von Satzungen für verschiedene Beiräte

Die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt die Ausarbeitung von Satzungen für den jeweils bestehenden Senioren-, Migrations- und Kulturbeirat. Die bestehenden Beiräte wurden als unterstützende und beratende Gremien für die Verwaltung im Rahmen der bestehenden Befugnisse in unterschiedlichen Wahlperioden durch die jeweils amtierenden Oberbürgermeister eingerichtet. In einer kontroversen Diskussion wurden Bedarf und rechtlicher Handlungsspielraum für eine entsprechende Änderung erörtert. Letztlich setzte sich aber mehrheitlich die Meinung durch, dass sich das bestehende System bewährt hat und nicht verändert werden sollte, weshalb die Anträge abgelehnt wurden.

 

Fünf-Punkte-Programm zur Gewährleistung der Stromversorgung im Krisenfall

Die Stadtratsfraktion der AfD beantragt ein Fünf-Punkte-Programm zur Gewährleistung der Stromversorgung und der Kommunikation im Krisenfall. Grundsätzlich ist Katastrophenschutz Aufgabe der Länder und obliegt hier dem Landratsamt Deggendorf. Der Bund dagegen hat im Katastrophenschutz keine unmittelbaren Zuständigkeiten. Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können die Länder unter anderem zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen, wie z. B. das Technische Hilfswerk, die Bundespolizei oder die Streitkräfte zur Hilfe anfordern. Dem Bund kommt darüber hinaus die Aufgabe des Zivilschutzes zu. Darunter ist der Schutz der Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zu verstehen. Somit hat die Stadt Deggendorf als Kommune grundsätzlich keine eigenen Zuständigkeiten im Bereich des Katastrophenschutzes. Die Aufgabe der Stromversorgung wurde auf die Stadtwerke Deggendorf GmbH übertragen und entsprechend obliegt es hier den Stadtwerken, im Krisenfall die Versorgung sicherzustellen. Der Sachstandsbericht wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass wesentliche Punkte der mit dem Antrag verfolgten Zielsetzungen im Einflussbereich der Stadt Deggendorf damit derzeit als erfüllt und ausreichend betrachtet werden können. Hinsichtlich weitergehender Maßnahmen wurde der Antrag jedoch abgelehnt.

 

Kommunales Förderprogramm „Grüne Mitte“

Die CSU-Stadtratsfraktion Deggendorf hat beantragt, ein Förderprogramm für mehr privates Grün durch die Umgestaltung von Innenhöfen, Baumpflanzungen, Entsiegelungen etc. in der Stadt aufzulegen. Zusammengefasst sollten folgende Ziele mit dem Förderprogramm „Grüne Mitte“ erreicht werden:

  • Ökologische Aufwertung verdichteter Räume in der Innenstadt
  • Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität
  • Schaffung von Lebensräumen für eine vielfältigere Tier- und Pflanzenwelt
  • Verbesserung der Luftqualität
  • Bindung von Staub und Schadstoffen
  • Niederschlagswasser wird dem natürlichen Wasserkreislauf durch Versickerung und Verdunstung zugeführt

Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Vorschlag für ein Kommunales Förderprogramm für mehr Grün in der Deggendorfer Innenstadt zu erarbeiten.

 

Neubau der GS Theodor-Eckert mit Zweifachturnhalle

Den Änderungen in den Matrizen der Stufe 1 wurde für die europaweiten Ausschreibungsverfahren (VgV-Verfahren) für die Architekten-, Tragwerks- Elektro- und HLS-Planung zugestimmt.

 

Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben für den Streusalzeinkauf

Für den Streusalzeinkauf genehmigte der Stadtrat überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 80.000,00 €.

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