Newsroom
Beschlüsse
Stadtrat vom 27.04.2026
Die wichtigsten Entscheidungen aus der 3. Sitzung
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 29.04.2026 07:38 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Biergarten im Stadtpark

Am 27.04.2026 kam der Deggendorfer Stadtrat zu seiner 3. Sitzung des Jahres zusammen. Es handelte sich zugleich um die letzte öffentliche Sitzung dieser Wahlperiode. Zum Abschluss der Tagesordnung richtete Oberbürgermeister Dankesworte an die Mitglieder des Stadtrats und würdigte das Engagement, die sachliche Zusammenarbeit und die geleistete Arbeit in den vergangenen Jahren. Zuvor wurden noch mehrere zentrale Themen beraten. Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

 

Entwurf der Haushaltssatzung 2026 des Zweckverbandes Donau-Hafen Deggendorf Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit Wirtschaftsplan wurde zur Kenntnis genommen. Trotz der angespannten globalen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen wird die Haushaltsentwicklung als insgesamt solide eingeschätzt. Einwendungen wurden nicht erhoben.

 

Mitfinanzierung des Stadtverkehrs Deggendorf durch den Landkreis Der Stadtrat befasste sich mit der Neuregelung der Mitfinanzierung des städtischen ÖPNV durch den Landkreis Deggendorf. Der Regelung, wonach der bisherige Festzuschuss durch eine prozentuale Kostenbeteiligung des Landkreises an der ÖPNV‑Grundversorgung ersetzt und die Vereinbarung unbefristet mit Kündigungsmöglichkeit ausgestaltet wird, wurde zugestimmt.

 

Neuerlass der Satzung der Stadt Deggendorf über die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagensatzung – GAS) Die Grünanlagensatzung wird an veränderte Nutzungen und aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen angepasst. Vorgesehen sind unter anderem ein Erlaubnisvorbehalt für das Drohnenfliegen, eine Festlegung der zulässigen Hundeleinenlänge auf drei Meter, Regelungen zu Bereichen ohne Leinenpflicht sowie Anpassungen beim Alkoholverbot innerhalb genehmigter Freischankflächen.

 

Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bauturbos und Fortschreibung des Deggendorfer Baulandmodells Der Stadtrat hat Leitlinien zur Anwendung der neuen bundesgesetzlichen Erleichterungen im Wohnungsbau („Bauturbo“) beschlossen. Anlass waren sowohl ein Antrag der CSU‑Stadtratsfraktion auf die Erarbeitung entsprechender Leitlinien als auch ein Hinweis der SPD‑Stadtratsfraktion, die um eine Darstellung der Auswirkungen der geplanten Änderungen des Baugesetzbuchs auf den Vollzug des Baurechts vor Ort gebeten hatte.

 

Ziel des Bauturbos ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und so schneller zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Die Stadt legt mit dem Grundsatzbeschluss fest, unter welchen Voraussetzungen in geeigneten Fällen auf ein Bauleitplanverfahren verzichtet und stattdessen eine Einzelbaugenehmigung erteilt werden kann. Dabei bleiben städtebauliche Zielsetzungen, Nachbarschutz sowie Umwelt- und Fachbelange uneingeschränkt zu berücksichtigen; ein Rechtsanspruch auf den „Bauturbo“ besteht nicht. Gleichzeitig wurden Anpassungen am Deggendorfer Baulandmodell beschlossen. Die Bauverpflichtung wird moderat flexibilisiert: Künftig müssen spätestens nach sieben Jahren mindestens 75 Prozent der überbaubaren Flächen bebaut sein. Zudem wird auf die derzeit eingeschränkte Förderkulisse im sozialen Wohnungsbau reagiert, indem Fristen verlängert oder in begründeten Ausnahmefällen alternative Lösungen vereinbart werden können. Mit diesen Entscheidungen will die Stadt Deggendorf den Wohnungsbau beschleunigen und zugleich eine geordnete, sozial ausgewogene Stadtentwicklung sicherstellen.

 

Grundsatzbeschluss zu Mindestabständen und zu allgemeinen Anforderungen an die Gestaltung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen Ein Antrag der Wählerliste Altgemeinde Natternberg auf Einführung eines pauschalen Mindestabstands von 100 Metern zu Wohnge­bäuden war Anlass, generell Vorgaben zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu erörtern. Grundsätzliche Zustimmung fanden dabei verschiedene allgemeine Anforderungen, die von der Verwaltung vorgeschlagen wurden und darauf abzielen, auf Gestaltung und Auswirkungen entsprechender Anlagen Einfluss nehmen zu können. Beim konkreten Thema Mindestabstand zu Wohngebäuden fand letztlich dann eine Länge von 75 Metern mehrheitliche Zustimmung. Geringere Abstände sollen zulässig sein, wenn betroffene Anlieger dem schriftlich zustimmen.

 

Vergabe von Bauleistungen – Erschließung „Haidmoosäcker“ mit Linksabbiegespur St2074

Der Karl Bau GmbH aus Hengersberg wurde der Zuschlag für die Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet „Haidmoosäcker“ zum Angebotspreis von 404.851,85 Euro brutto erteilt. Die Maßnahme umfasst die Straßen‑ und Kanalbauarbeiten sowie die Herstellung einer Linksabbiegespur an der Staatsstraße 2074, die für die verkehrliche Anbindung des neuen Gewerbegebiets erforderlich ist. Das Gebiet dient insbesondere der Erschließung des neuen THW‑Standorts.

 

Busverkehr zum Christkindlmarkt während Aufbau, Durchführung und Abbau Der Stadtrat befasste sich mit der vorübergehenden Verlegung des Stadtbusverkehrs im Bereich des Oberen Stadtplatzes während des Auf- und Abbaus des Deggendorfer Christkindlmarktes. Aus Gründen der Arbeits‑, Verkehrs‑ und Betriebssicherheit ist eine Nutzung der Busspuren während dieses Zeitraums nicht möglich. Der Stadtbusverkehr wird daher für die gesamte Dauer der Aufbau‑, Veranstaltungs‑ und Abbauphase auf Ersatzhaltestellen im näheren Umfeld verlegt, die weiterhin in fußläufig gut erreichbarer Entfernung liegen.

Themen in diesem Artikel

News zum Thema

Auch interessant

2026-06-05 15:00 - 2026-06-05 17:00, Raum der Stille