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Verkehrsausschuss 09.03.2023
Die wichtigsten Entscheidungen aus der 1. Sitzung
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 10.03.2023 09:01 Uhr|Lesedauer: 4 Minuten

Am 09.03.2023 kam der Deggendorfer Verkehrsausschuss zu seiner 1. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

 

Erweiterung von bestehenden Tempo-30-Zonen Der Verkehrsausschuss beschloss, die bestehende Tempo 30-Zone (Böhmerwaldstraße, Sudetenstraße) um die Straßen Birkerlweg, Am Heidegrund, Adalbert-Stifter-Straße, Waldschmidtweg und Dr.-Mally-Straße zu erweitern.

 

Sperrung des Luitpoldplatzes, der Pfleggasse und der Bräugasse für den Kfz-Verkehr in den Nachtstunden Der Beschlussvorschlag wurde dahingehend abgeändert, dass testweise die Bräugasse von der Sperrung ausgenommen wird. Ebenso wurde einer ganzjährigen Sperrung des nordöstlichen Luitpoldplatzes und der Pfleggasse in den Nachtstunden von 20:00 bis 05:00 Uhr zugestimmt. Die zeitliche Sperrung wurde zur vorherigen Testphase um eine Stunde verkürzt (vorher ab 19:00 Uhr).

 

Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger an der Ruselstraße Damit Radfahrer und Fußgänger die Ruselstraße sicherer nutzen können, beschloss der Ausschuss, nach den Bushaltestellen Theodor-Eckert-Straße / Am Waffenhammer, stadtauswärts auf einer Länge von ca. 140 m beidseitig die gemeinsamen Geh- und Radwege mit einer Breite von ca. 2,50 m mittels Betonleitwänden von der Fahrbahn abzugrenzen und  jeweils vor den Bushaltestellen Theodor-Eckert-Straße / Am Waffenhammer und der Überquerungshilfe solarbetriebene Blinklichter aufzustellen.

 

Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung im Bereich der Innenstadt Nach aktuellen Verkehrsregelungen soll der Radverkehr in Gegenrichtung in Einbahnstraßen zugelassen werden, wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt, eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden und der Streckenverlauf übersichtlich ist. Das ist bei den Einbahnstraßen Bahnhofstraße (Abschnitt in der Innenstadt), Pfleggasse, Bräugasse und Veilchengasse (vom Westlichen Stadtgraben bis zum Luitpoldplatz) gegeben. Deshalb beschloss der Ausschuss die Öffnung dieser Einbahnstraßen, um die Fahrradfreundlichkeit im Stadtgebiet zu verbessern.
Der Beschlussvorschlag wurde dahingehend abgeändert, dass die Öffnung der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr zunächst nur in der Pfleggasse, Bahnhofstraße, Veilchengasse und Bräugasse erfolgen soll. Die Öffnung der Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr wurde im Bereich des Westl. Stadtgrabens noch zurückgestellt.

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Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 10.03.2023 09:01 Uhr|Lesedauer: 4 Minuten

Am 09.03.2023 kam der Deggendorfer Verkehrsausschuss zu seiner 1. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

 

Erweiterung von bestehenden Tempo-30-Zonen Der Verkehrsausschuss beschloss, die bestehende Tempo 30-Zone (Böhmerwaldstraße, Sudetenstraße) um die Straßen Birkerlweg, Am Heidegrund, Adalbert-Stifter-Straße, Waldschmidtweg und Dr.-Mally-Straße zu erweitern.

 

Sperrung des Luitpoldplatzes, der Pfleggasse und der Bräugasse für den Kfz-Verkehr in den Nachtstunden Der Beschlussvorschlag wurde dahingehend abgeändert, dass testweise die Bräugasse von der Sperrung ausgenommen wird. Ebenso wurde einer ganzjährigen Sperrung des nordöstlichen Luitpoldplatzes und der Pfleggasse in den Nachtstunden von 20:00 bis 05:00 Uhr zugestimmt. Die zeitliche Sperrung wurde zur vorherigen Testphase um eine Stunde verkürzt (vorher ab 19:00 Uhr).

 

Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger an der Ruselstraße Damit Radfahrer und Fußgänger die Ruselstraße sicherer nutzen können, beschloss der Ausschuss, nach den Bushaltestellen Theodor-Eckert-Straße / Am Waffenhammer, stadtauswärts auf einer Länge von ca. 140 m beidseitig die gemeinsamen Geh- und Radwege mit einer Breite von ca. 2,50 m mittels Betonleitwänden von der Fahrbahn abzugrenzen und  jeweils vor den Bushaltestellen Theodor-Eckert-Straße / Am Waffenhammer und der Überquerungshilfe solarbetriebene Blinklichter aufzustellen.

 

Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung im Bereich der Innenstadt Nach aktuellen Verkehrsregelungen soll der Radverkehr in Gegenrichtung in Einbahnstraßen zugelassen werden, wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt, eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden und der Streckenverlauf übersichtlich ist. Das ist bei den Einbahnstraßen Bahnhofstraße (Abschnitt in der Innenstadt), Pfleggasse, Bräugasse und Veilchengasse (vom Westlichen Stadtgraben bis zum Luitpoldplatz) gegeben. Deshalb beschloss der Ausschuss die Öffnung dieser Einbahnstraßen, um die Fahrradfreundlichkeit im Stadtgebiet zu verbessern.
Der Beschlussvorschlag wurde dahingehend abgeändert, dass die Öffnung der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr zunächst nur in der Pfleggasse, Bahnhofstraße, Veilchengasse und Bräugasse erfolgen soll. Die Öffnung der Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr wurde im Bereich des Westl. Stadtgrabens noch zurückgestellt.

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