VorlesenSchriftgröße
Am 09.10.2024 kam der Deggendorfer Verwaltungsausschuss zu seiner 5. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen und Beratungen im Überblick:
Außerplanmäßige Ausgaben im Rahmen der Neugestaltung des Stadtparks Der Verwaltungsausschuss genehmigte die außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 37.720,11 €, nachdem das Wasserspiel, Spielgeräte und Planungsleistungen von österreichischen Firmen stammen und die Umsatzsteuer damit von der Stadt Deggendorf als Leistungsempfänger an das Finanzamt abgeführt werden muss. Eine Deckung der Ausgaben ist über Mehreinnahmen gegeben.
Kostenrechnende Einrichtungen der Stadt Deggendorf Das Gremium nahm Kenntnis vom Kostendeckungsgrad der kostenrechnenden Einrichtungen Entwässerung, Straßenreinigung, Friedhof, Donaufest, Festplatz Ackerloh, Jahrmarkt, Wochenmarkt, Christkindlmarkt, Berthold-Heckscher-Sportzentrum, Baubetriebshof und Fuhrpark und empfahl dem Stadtrat, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Für den Bereich der Entwässerungsgebühren wird der Gebührensatz neu auf 2,80 €/m³ festgesetzt.
- Bei der Fäkalschlammentsorgung werden die Einschüttgebühren jeweils mit 35,70 €/m³ neu festgelegt.
- Bei den Straßenreinigungsgebühren wird der Gebührensatz in der Reinigungsklasse II neu mit 2,81 € und in der Reinigungsklasse III mit 17,62 € je Frontmeter neu festgesetzt.
- Für den Friedhof wird bei den Grabgebühren eine Erhöhung in einem Umfang von rd. 60.000 € sowie bei den Bestattungsgebühren und den sonstigen Gebühren in Höhe von jeweils rd. 20.000,00 € vorgenommen.
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung Das Gremium empfahl dem Stadtrat, die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Deggendorf zu beschließen.
Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter Nachdem die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Stadt Deggendorf vom 16.12.2003 nach zwanzig Jahren neu erlassen werden muss, ergab sich eine Diskussion, ob die bisherigen Regelungen noch zeitgemäß und Belastungen gerecht auf alle Anlieger verteilt sind. Zustimmung fand hier ein Änderungsantrag, dass an Straßen ohne befestigten Gehweg künftig von den Anliegern Gehbahnen nur noch in einer Breite von 1,0 Meter statt bisher 1,50 Metern zu reinigen bzw. vom Schnee frei zu halten sind. Weitere Vorschläge wurden diskutiert, fanden am Ende aber keine mehrheitliche Zustimmung, da der Vollzug in der Praxis als schwierig beurteilt wurde.
Satzungen über die Straßenreinigung und über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Deggendorf Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat, die Satzungen über die Straßenreinigung der Stadt Deggendorf (Straßenreinigungssatzung) inkl. Straßenverzeichnis sowie über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Deggendorf zu beschließen. Bis zu Stadtratssitzung soll von der Verwaltung jedoch noch ein Änderungsvorschlag eingearbeitet und der Reinigungsturnus in einem Teilbereich der Stadtfeldstraße erhöht werden.