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Beschlüsse
Verwaltungsausschuss 13.10.2021
Neue Radwege in Deggendorf
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 14.10.2021 16:24 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Lageplan Radweg Seebach

Am 13.10.2021 kam der Deggendorfer Verwaltungsausschuss zu seiner 8. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

Rückerstattung von Benutzungsgebühren in Kindertageseinrichtungen und Schulen aufgrund der Betretungsverbote während der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass Kindertageseinrichtungen, Schulen und Mittagsbetreuungen im April, Mai und Juni 2020 sowie von Januar bis Mai 2021 über mehrere Wochen nicht oder nur im Rahmen einer Notbetreuung betreten werden durften. Die Betreuung an den Schulen oder in den Kindertages­einrichtungen fand nur eingeschränkt oder gar nicht statt. Auch die Teilnahme an der Mittagsver­pflegung war nur zum Teil bzw. gar nicht möglich. Diese Situation stellte die Stadt hinsichtlich der Gebührenveranlagung vor große Herausforderungen, da die entsprechenden Satzungen keine Regelungen für eine Ermäßigung oder Entlastung bei einer Notbetreuung oder einem ange­ordneten Betreuungsverbot vorsehen.
Da die Erhebung der Elternbeiträge bayernweit unterschiedlich gehandhabt wurde, hat der Staat Maßnahmen für eine einheitliche Regelung ergriffen. Diese sollen auf der einen Seite die Eltern nicht mit einer Zahlung belasten, für die sie aufgrund des Betretungsverbotes keine Betreuungs­leistungen erhalten haben, zum anderen sollte den Trägern eine Kompensation geboten werden, da diese die Leistungen aufgrund staatlicher Anordnungen nicht anbieten durften. Für die verschiedenen Betreuungsformen gelten dabei unterschiedliche Regelungen, die sowohl Familien als auch Träger entlasten.
Der Ausschuss beschloss eine Rückerstattung der Benutzungsgebühren nach der Bagatellregelung des Freistaates, d. h., der staatliche Beitragsersatz wird seitens der Stadt in Anspruch genommen und die Eltern entlastet. Die Gebühren für die Verpflegung werden nach tatsächlicher Inanspruch­nahme erhoben. Die Beitragsrückerstattung erfolgt in den nächsten Tagen.
Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur Ergänzung der städtischen Satzungen zu erarbeiten, damit diese künftig eine Regelung zur Gebührenerhebung bei staatlich angeordneten Schließungen beinhalten.

Vorübergehende Zulassung von Sonnenschirm-Seitenwänden als Kälte- / Windschutz­maßnahme auf Freischankflächen
Die Anbringung von Sonnenschirm-Seitenwänden als Kälte- / Windschutz auf genehmigten Freischankflächen (Außengastronomie) unter konkreten Maßgaben wurde befristet bis zum 30.04.2021 pandemiebedingt verlängert.

Errichtung von PV- Anlagen zur Eigenstromversorgung auf dem Neuen Rathaus, dem Aman Kindergarten mit Krippe sowie dem Kindergarten Hafenbrädl
Die Prüfung der Wirtschaftlich­keit von PV- Anlagen hat ergeben, dass ein ökonomischer Betrieb der PV- Anlagen gegeben ist, wenn die Anlagen in erster Linie der Abdeckung des Eigenstrombedarfs dienen. Der nicht verbrauchte Strom wird eingespeist. Der Ausschuss beschloss, auf dem Aman Kindergarten mit Krippe, dem Kindergarten Hafenbrädl und dem Neuen Rathaus eine PV-Anlage zu installieren und die hierfür erforderlichen Mittel i.H.v. 113.000 € brutto für den Haushalt 2022 bereit zu stellen.

Bau eines Radweges entlang von Staatsstraßen in Seebach
In Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Passau kann in Seebach ein weiteres Teilstück Radweg mit einer Länge von ca. 480 m Länge gebaut werden. Der Verwaltungsausschuss empfahl dem Stadtrat diese Maßnahme mit Kosten von 100.000 € in den Haushalt 2022 aufzunehmen, wobei auf das Staatliche Bauamt 80.000 € sowie auf die Stadt Deggendorf 20.000 € entfallen werden.

Bau eines Radweges von Kreuzäcker nach Rettenbach
Über das Sonderprogramm Stadt und Land stellt der Bund Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr zur Verfügung. Die Stadt Deggendorf hat sich mit der Stadt Plattling verständigt, den Radweg an der Scheiblerstraße zu verlängern und über die Kurt-Kerschl-Straße und vorhandenen Wirtschaftswegen mit dem Ortsteil Rettenbach zu verbinden.  Die Kosten für die Planung und Ausführung belaufen sich auf ca. 230.000 €. Über das Sonderprogramm können sowohl die Planung als auch der Bau mit mindestens 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Der Verwaltungsausschuss empfahl dem Stadtrat diese Maßnahme mit Kosten von 230.000 € in den Haushalt 2022 aufzunehmen.

Erneuerung der Gasblase im Gasbehälter der Kläranlage Deggenau
Der Verwaltungsausschuss empfahl dem Stadtrat, die Erneuerung der Gasblase im Gasbehälter der Kläranlage mit Kosten von 100.000 Euro in den Haushalt 2022 aufzunehmen.

Vergrößerung des Kanals in der Mettener Straße zwischen Hopfenstraße und Max-Peinkofer-Straße
Der Verwaltungsausschuss empfahl dem Stadtrat, die Vergrößerung des Kanals in der Mettener Straße zwischen Hopfenstraße und Max-Peinkofer-Straße mit Kosten von 185.000 € in den Haushalt 2022 aufzunehmen.

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