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Beschaffung einer mobilen Bühne für die Nutzung bei Veranstaltungen im Gebiet der ILE Donau-Isar
Die Stadt Deggendorf übernimmt – vorbehaltlich einer LEADER-Förderung – die Projektträgerschaft für die Beschaffung einer mobilen Bühne durch die ILE Donau-Isar. Die Gesamtkosten werden auf rund 72.471 Euro geschätzt. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen im Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt werden. Hintergrund der Initiative ist der große Bedarf an technischer Ausstattung für die zahlreichen Veranstaltungen im ILE-Gebiet. Durch die gemeinsame Anschaffung einer mobilen Bühne soll künftig eine kostengünstige und flexible Nutzung für Veranstaltungen in der ILE Donau-Isar ermöglicht werden.
„Richtlinien für die Ehrung von Leistungen und Verdiensten auf dem Gebiet des Sports“ der Stadt Deggendorf
Der Ausschuss hat die „Richtlinien für die Ehrung von Leistungen und Verdiensten auf dem Gebiet des Sports“ angepasst. Bisher wurde die Ehrennadel der Stadt Deggendorf nur einmalig verliehen – auch dann, wenn Sportlerinnen oder Sportler in späteren Jahren weitere herausragende Erfolge erzielten. Künftig sollen alle besonderen sportlichen Leistungen erneut mit der Ehrennadel gewürdigt werden. Damit möchte die Stadt die anhaltenden Erfolge ihrer Sportlerinnen und Sportler noch stärker anerkennen und wertschätzen.
Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben für die Abwasserabgabe
Für die Haushaltsstelle „Abwasserabgabe“ waren im Haushalt 2025 Mittel in Höhe von 150.000 Euro vorgesehen. Aufgrund der verzögerten Fertigstellung der Ortskanalisation „Görgen“ und der damit verbundenen Zinszahlungen reichen diese Mittel jedoch nicht aus. Der Verwaltungsausschuss genehmigte daher eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 41.111,41 Euro. Die Fertigstellung der Kanalisation ist nun für 2026 vorgesehen.
Festsetzung der Höhe der Entschädigung für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und ehrenamtlichen Mitglieder des Wahlausschusses bei den Kommunalwahlen am 08.03.2026 und möglichen Stichwahlen am 22.03.2026
Im Hinblick auf den erheblichen organisatorischen Aufwand und die zunehmende Schwierigkeit, genügend Wahlhelfer zu gewinnen, hat der Verwaltungsausschuss die Höhe des Erfrischungsgeldes neu festgesetzt. Bei den Kommunalwahlen am 8. März 2026 erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer künftig ein Erfrischungsgeld von 75 Euro. Bei einer möglichen Stichwahl am 22. März 2026 beträgt die Entschädigung 40 Euro pro Person. Der Landkreis Deggendorf übernimmt dabei die Hälfte des Erfrischungsgeldes – bis zu einer maximalen Höhe von 60 Euro pro Wahlvorstandsmitglied. Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die nicht in ihrem eigenen Stimmbezirk eingesetzt werden, erhalten zusätzlich Fahrtkostenerstattung. Sollte sich eine Stichwahl ausschließlich auf die Landratswahl beziehen, legt der Landkreis die Höhe des Erfrischungsgeldes selbst fest.



