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Errichtung einer Kindertageseinrichtung im Erdgeschoss des ehem. Elisabethenheimes Im Zuge der Nachnutzung des ehemaligen Elisabethenheimes wurde aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfs an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit geprüft, im Erdgeschoss des Gebäudes eine neue Kindertageseinrichtung mit Kindergarten- und Krippenplätzen einzurichten. Im Rahmen der Planung des Raumprogramms für den Medizincampus Niederbayern (MCN), der künftig im Erd- und Obergeschoss des bisherigen Elisabethenheimes untergebracht wird, konnte ein räumlich und brandschutztechnisch eigenständiger Bereich im Erdgeschoss mit einer Fläche von rund 350 Quadratmetern für diesen Zweck vorgesehen werden. Durch die Sanierung der bestehenden Flächen sowie einen zusätzlichen Erweiterungsbau mit rund 200 Quadratmetern kann eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung realisiert werden – mit einer flexiblen Nutzung von drei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen oder umgekehrt. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, einen Maßnahmebeschluss zur Errichtung der neuen Einrichtung zu fassen. Gleichzeitig soll die Erstellung der Entwurfs- und Eingabeplanung beauftragt werden. Ergänzend wurde vereinbart, dass im Vorfeld der abschließenden Entscheidung vor der nächsten Sitzung des Stadtrates noch ein Besichtigungstermin vor Ort durchgeführt wird.
Abwicklung der Krippenbaumaßnahme St. Stephan in Seebach Der Ausschuss beschloss im Wege der Gleichbehandlung die Übernahme der nichtzuwendungsfähigen Kosten für die Krippenausstattung in Höhe von 26.175,68 € bei der Krippenbaumaßnahme am Kindergarten St. Stephan in Seebach in Höhe von 50 % mit einem Gesamtbetrag von 13.087,84 €.
Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt Bei der Personalgewinnung im öffentlichen Dienst wird – neben der Ausbildung eigener Fachkräfte – auch auf bereits ausgebildetes Personal von anderen Behörden zurückgegriffen. In diesen Fällen können sogenannte Ausbildungskostenerstattungen anfallen, bei denen der neue Arbeitgeber dem bisherigen Dienstherrn anteilig die Ausbildungskosten ersetzt. Im Haushaltsvollzug 2025 wurden durch die Kämmerei nachträglich entsprechende Haushaltsstellen für diese Einnahmen und Ausgaben eingerichtet. Da diese erst im Nachgang angelegt wurden, handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben. Die außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf der Haushaltsstelle 0.0201.6710 in Höhe von 20.871,29 Euro wurden genehmigt.
Sponsoring zwischen der Stadt Deggendorf und dem Kunstforum Schloss Hohenstein (Oskar-Hacker-Stiftung) Zur Unterstützung des Ausstellungsprojekts „Kunterbunt! Eine Entdeckungsreise durch die Welt der Farben“ wurde ein Sponsoringvertrag mit dem Kunstforum Schloss Hohenstein (Oskar-Hacker-Stiftung) beschlossen.



