Wahlen

Frau mit Wahlumschlag der STadt Deggendorf beim Einwerfen in eine Wahlurne
Ei­nes der grund­le­gen­den staats­bür­ger­li­chen Rech­te. Al­le Wahl­be­rech­tig­ten soll­ten da­von Ge­brauch ma­chen!

Das Wahl­recht ist ei­nes der grund­le­gen­den staats­bür­ger­li­chen Rech­te. Al­le Wahl­be­rech­tig­ten soll­ten da­von Ge­brauch ma­chen und so ih­rer Mei­nung Gel­tung ver­schaf­fen. Auf sein Wahl­recht soll­te da­her nie­mand ver­zich­ten. Wenn ihr am Wahl­tag ver­hin­dert seid, euer Wahl­lo­kal auf­zu­su­chen, soll­tet ihr auf je­den Fall eure Stim­me per Brief­wahl ab­ge­ben.

Un­se­re De­mo­kra­tie lebt da­von, dass die Bür­ge­r*in­nen sie be­ja­hen und prak­ti­zie­ren.

Wahlergebnisse

Nächste Wahltermine

  • 09. Juni 2024 – Europawahl
  • Herbst 2025 – Bundestagswahl
  • Frühjahr 2026 – Kommunalwahlen

Europawahl am 9. Juni 2024

Am 09.06.2024 findet in Deutschland die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deggendorf
Wahlberechtigte Deutsche werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Deggendorf eingetragen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) in Deggendorf mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie erhalten spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) eine Wahlbenachrichtigung.

Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland
Im Ausland lebende Deutsche, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben möchten, müssen vor jeder Wahl zum Europäischen Parlament einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

War der letzte Wohnort vor dem Wegzug ins Ausland in Deggendorf, dann kann die Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Deggendorf beantragt werden. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= Sonntag, 19. Mai 2024) vorliegen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich vom Wahlberechtigten unterzeichnet sein und per Post an folgende Adresse geschickt werden:

Stadt Deggendorf
Wahlamt
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf

Eine Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Das Antragsformular kann als PDF-Datei unter dem folgenden Link heruntergeladen werden. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.

Antrag und Informationen für Deutsche im Ausland:
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Wohnsitz in Deggendorf
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Deggendorf eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei einer früheren Europawahl in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) in Deggendorf mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie bekommen spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) eine Wahlbenachrichtigung.

In Deggendorf lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben möchten, aber die Eintragung in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht beantragt haben, müssen spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= Sonntag, 19. Mai 2024) einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich vom Wahlberechtigten unterzeichnet sein und per Post an folgende Anschrift geschickt werden:

Stadt Deggendorf
Wahlamt
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf

Die Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Das Antragsformular kann als PDF-Datei unter dem folgenden Link heruntergeladen werden. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.

Antrag und Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger:
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html#9cd23597-5c6e-48a8-b890-3a0bbe239b87

Für weitere Rückfragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer 0991/2960-310 oder per E-Mail buergeramt@deggendorf gerne zur Verfügung.

Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht

Die Stadt Deggendorf braucht Sie!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Durchführung von Wahlen ist eine aufwändige und kostenintensive Großorganisation. Allein in der Stadt Deggendorf werden pro Wahltag ca. 500 wahlberechtigte, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer benötigt. Für Sie besteht die Möglichkeit Demokratie nicht nur „hautnah“ zu erleben, sondern auch unterstützen zu können. Deshalb möchte Sie die Stadt Deggendorf herzlich einladen, sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig zu melden. Die nächste Wahl findet am 09. Juni 2024 statt.

Als Wahlhelfer sorgen Sie für den reibungslosen Ablauf einer Wahl im Wahllokal und zählen am Ende der Wahlabhandlung die Stimmen im Wahllokal aus. Sie arbeiten mit weiteren ehrenamtlichen, erfahrenen Wahlhelfern im Team zusammen und benötigen deshalb keine besonderen Vorkenntnisse. Die Wahlhelfer werden von Ihrem Wahlvorstand in eine Vormittags- und Nachmittagsschicht eingeteilt. Lediglich abends bei der Auszählung der Stimmen sind alle Wahlhelfer eines Wahllokales anwesend.

Das Wahlamt der Stadt Deggendorf berücksichtigt bei der Einteilung gerne, dass Sie soweit möglich wohnsitznah in den einzelnen Wahllokalen eingesetzt werden.

Alle Wahlhelfer erhalten eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe des sogenannten Erfrischungsgeldes variiert je nach der stattfindenden Wahl. Gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Freizeitausgleich, können entsprechende Teilnahmebestätigungen auf Antrag vom Wahlamt ausgestellt werden. Um das Amt des Wahlhelfers näher kennen zu lernen, können Sie gerne direkt mit dem Bürgeramt/Wahlamt der Stadt Deggendorf persönlich Kontakt aufnehmen, oder Sie füllen den Erfassungsbogen zur Wahlhelfererfassung aus.

Ansprechpartner für die Einteilung der Wahlhelfer sind für Sie:

Frau Monika Kottwitz
0991/2960-311
monika.kottwitz@deggendorf.de

Wenn Sie allgemeine Fragen zum Wahlrecht haben oder als Wahl­hel­fer bei der nächsten Wahl mitarbeiten wollen, steht Ihnen

Frau Christine Wöhrl
Tel: 0991 2960-310
E-Mail: christine.woehrl@deggendorf.de
Zimmer: 022 im Neuen Rathaus

jederzeit gerne zur Verfügung.
Bei einer persönlichen Vorsprache im Amt empfiehlt sich eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Kontakt zum Amt

Wahlangelegenheiten
Zimmer: 022 - 023
Bürgeramt
Franz-Josef-Strauß-Straße 3
Telefon: 0991 2960-333
Fax: 0991 2960-339
Öffnungszeiten
Montag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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