Am 09.06.2024 findet in Deutschland die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deggendorf
Wahlberechtigte Deutsche werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Deggendorf eingetragen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) in Deggendorf mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie erhalten spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) eine Wahlbenachrichtigung.
Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland
Im Ausland lebende Deutsche, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben möchten, müssen vor jeder Wahl zum Europäischen Parlament einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
War der letzte Wohnort vor dem Wegzug ins Ausland in Deggendorf, dann kann die Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Deggendorf beantragt werden. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= Sonntag, 19. Mai 2024) vorliegen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich vom Wahlberechtigten unterzeichnet sein und per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Stadt Deggendorf
Wahlamt
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Eine Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Das Antragsformular kann als PDF-Datei unter dem folgenden Link heruntergeladen werden. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.
Antrag und Informationen für Deutsche im Ausland:
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Wohnsitz in Deggendorf
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Deggendorf eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei einer früheren Europawahl in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) in Deggendorf mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie bekommen spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) eine Wahlbenachrichtigung.
In Deggendorf lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben möchten, aber die Eintragung in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht beantragt haben, müssen spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= Sonntag, 19. Mai 2024) einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich vom Wahlberechtigten unterzeichnet sein und per Post an folgende Anschrift geschickt werden:
Stadt Deggendorf
Wahlamt
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Die Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Das Antragsformular kann als PDF-Datei unter dem folgenden Link heruntergeladen werden. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.
Antrag und Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger:
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html#9cd23597-5c6e-48a8-b890-3a0bbe239b87
Für weitere Rückfragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer 0991/2960-310 oder per E-Mail buergeramt@deggendorf gerne zur Verfügung.
Hier geht’s zu den Wahlunterlagen:
Kontakt zum Amt
94469 Deggendorf
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Termine können auch online reserviert werden