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Informationen zur Briefwahl für die Europawahl am 25.05.2014

Text von Stadt Deggendorf|Stand: 16.05.2014 05:50 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Der Großteil der Wahlberechtigten macht sein Kreuzerl am Sonntag von 8 bis 18 Uhr in einem der 34 Wahllokale. Sollte jemand seine Wahlbenachrichtigungskarte verloren haben, ist das auch kein Beinbruch. „Die Benachrichtigungskarte ist nicht zwingend nötig. Jeder kann in seinem zuständigen Urnen-Wahllokal wählen, wenn er einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dabei hat.

Immer mehr Wahlberechtigte machen jedoch Gebrauch von der Möglichkeit der Briefwahl. Die Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen kann schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Briefwahlunterlagen können zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses abgeholt werden. Die Briefwahlunterlagen können sofort im Rathaus ausgefüllt und dort in eine verschlossene Urne eingeworfen werden. Spätester Zeitpunkt für die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, der 23.05.2014 bis 18.00 Uhr. Nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr möglich.

Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Internet ist nur bis Mittwoch, 21.05.2014, 12:00 Uhr, möglich, da sonst die rechtzeitige postalische Zustellung nicht gewährleistet werden kann. Eine Rücksendung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich bis zum Wahltag um 18 Uhr möglich. Zur Vereinfachung der Bearbeitung ist es aber wünschenswert, wenn die Unterlagen bis spätestens Freitag vor der Wahl wieder ans Rathaus zurückgeschickt oder dort abgegeben werden.

Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen im Wahllokal am Wahlsonntag ist NICHT möglich.

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