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Bundestagswahl am 24. September 2017

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Text von Stadt Deggendorf|Stand: 18.08.2017 07:05 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am 24.09.2017 werden bis spätestens 03.09.2017 verschickt.
24.860 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Stadt werden damit über ihr Wahlrecht und über das Wahllokal, in dem sie wählen können, informiert. Die Wahlbenachrichtigungskarte ent-hält für barrierefreie Wahllokale den Aufdruck des Rollstuhlfahrersymbols.
Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhält, aber trotzdem glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte im Wahlamt nachfragen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt Deggendorf vorliegt, denn dies ist Voraussetzung für das Wahlrecht. Jede(r) Wahlberechtigte kann in dem zugewiesenen Wahllokal mit der Wahlbenachrichtigungskarte oder mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass wählen; Voraussetzung ist jedoch immer der Eintrag in das jeweilige Wählerverzeichnis.
Gleichzeitig haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit mit der Wahlbenachrichtigungskarte einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen: ohne Angaben von Gründen: anzufordern. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist hierzu vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an die Stadt Deggendorf, Wahlamt, Franz-Josef-Strauß- Str. 3, 94469 Deggendorf, zu senden.
Die Wahlberechtigten können die Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt (Zi.-Nr. 11) abholen. Die Briefwahlunterlagen dürfen an Dritte ausgehändigt werden, wenn die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte einschließlich der Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben ist. Eine bevollmächtigte Person darf dabei nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Durch den zusätzlichen Service der Stadt Deggendorf unter www.buergerserviceportal.de/bayern/deggendorf hat jede(r) Wähler(in) zudem die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen einfach und bequem über das Internet anzufordern. Hierbei sind der Wahlkreis 227 und die jeweilige Wählerverzeichnis-Nummer anzugeben. Bei einer erfolgreichen Beantragung über das Online-Formular ist eine zusätzliche Antragstellung per Post oder Fax nicht mehr notwendig.
Die Antragstellung kann auch per E-Mail an buergeramt@deggendorf.de unter Nennung von Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) erfolgen, nicht aber telefonisch oder per SMS.
Für die Bundestagswahl am 24.09.2017 kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis Freitag, 22.09.2017, 18:00 Uhr, im Wahlamt der Stadt Deggendorf beantragt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist eine Erteilung des Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.

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