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Wahlhelfer*innen gesucht!

Wahlhelfer gesucht - jetzt bewerben bei der Stadt Deggendorf

Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 werden freiwillige Mitglieder für die Urnen- und Briefwahlvorstände benötigt.

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine ihrer Funktion entsprechende Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 Euro.

Voraussetzung ist, dass ihr wahlberechtigt seid, das heißt:

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt,
  • möglichst Hauptwohnung bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Deggendorf.

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Wahlamt unter Telefon (0991) 2960-311 oder unter buergeramt@deggendorf.de.

Übersicht über die Funktionen und Aufgaben im Wahlvorstand

Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 werden in der Stadt Deggendorf voraussichtlich 33 Wahlbezirke für die Urnenwahl und 17 Briefwahlbezirke gebildet.

Die Urnenvorstände setzen sich dabei aus jeweils sechs Personen, die Briefwahlvorstände aus jeweils sieben Personen in unterschiedlichen Funktionen zusammen.

Im einzelnen sind dies:

  • die (Brief)Wahlvorsteher*in,
  • die stellvertretende (Brief)Wahlvorsteher*in,
  • die Schriftführer*in,
  • die stellvertretende Schriftführer*in und
  • zwei (Urnenwahl) bzw. drei (Briefwahl) Beisitzer*innen.

In den Stimmbezirken für die Urnenwahl werden am Wahlsonntag tagsüber (von 08:00 bis 18:00 Uhr) zwei „Schichten“ gebildet. Jede Schicht setzt sich zusammen aus:

  • der Wahlvorsteher*in oder der Stellvertretung,
  • der Schriftführer*in oder der Stellvertretung sowie
  • zwei Beisitzer*innen.

Zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ab 18:00 Uhr ist dann die Anwesenheit aller Wahlvorstandsmitglieder erforderlich.

In den Briefwahlbezirken beginnt die Tätigkeit am späten Nachmittag mit der Prüfung der Wahlbriefe. Hier treten alle sechs Mitglieder des Briefwahlvorstands gleichzeitig zusammen.

Alle Mitglieder der Urnenwahl- und Briefwahlvorstände erhalten vom Wahlamt vorab Informationsmaterial und werden in einer wahlrechtlichen Informationsveranstaltung, die am 20. September 2021 stattfinden wird, intensiv auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

Zu den wahlrechtlichen Informationsveranstaltungen als Präsenzveranstaltungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie lesen Sie bitte auch diese Hinweise:

Wahlvorsteher*in und Stellvertretung

Die Wahlvorsteher*in bzw. die Stellvertretung leitet und überwacht:

  • im jeweiligen Stimmbezirk der Urnenwahl den Ablauf der Stimmabgabe tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr.
  • im jeweiligen Briefwahlbezirk die Prüfung der zugewiesenen Wahlbriefe, die am späten Nachmittag beginnt.
  • die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses bzw. des Briefwahlergebnisses nach 18:00 Uhr.

Schriftführer*in und Stellvertretung

Die Schriftführer*in bzw. die Stellvertretung führt im jeweiligen Stimmbezirk der Urnenwahl tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr das Wählerverzeichnis. Dabei wird die Stimmberechtigung der abstimmenden Personen geprüft und die Stimmabgabe registriert.

Darüber hinaus führt die Schriftführer*in die Niederschrift, die den Ablauf des gesamten Wahltages im Urnenstimmbezirk bzw. im Briefwahlbezirk dokumentiert. Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nach 18:00 Uhr trägt die Schriftführer*in das Ergebnis in die Niederschrift ein und sorgt dafür, dass alle sonstigen schriftlichen Unterlagen ordnungsgemäß geführt werden.

Beisitzer*innen

Die Beisitzer*innen geben im jeweiligen Stimmbezirk der Urnenwahl tagsüber von 08:00 bis 18:00 Uhr Stimmzettel an die wählenden Personen aus.

In den Briefwahlbezirken unterstützen sie ab dem späten Nachmittag die Wahlvorsteherin bzw. den Wahlvorsteher bei der Prüfung der dem Briefwahlvorstand zur Auswertung zugewiesenen Wahlbriefe.

Sowohl in den Stimmbezirken der Urnenwahl als auch in den Briefwahlbezirken helfen die Beisitzerinnen bzw. die Beisitzer bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses nach 18:00 Uhr mit.

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Donnerstag, 16:15 Uhr

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