Beglaubigungen

Es wird ein Blatt beglaubigt indem es gestempelt wird.

Beglaubigung von Dokumenten

Das Bürgeramt darf Kopien oder Abschriften von Dokumenten nur beglaubigen, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt worden ist oder die beglaubigte Kopie bzw. Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Ausländische Urkunden können nur mit deutscher Übersetzung beglaubigt werden (Ausnahme für Rentenzwecke und evtl. für Berufs- und Zeugnisanerkennung).

Beglaubigungsverbote

Nicht beglaubigt werden dürfen:
– Inländische Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden)
– Sozialversicherungsausweise, Führerscheine und Kfz-Scheine
– Private Schriftstücke wie beispielsweise Unterlagen für den Bereich des Erb- und Familienrechts oder Finanzunterlagen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
– Ärztliche Bescheinigungen mit Inhalt Betäubungsmittel
– Ablichtungen von Abschriften aus Katasterbüchern und Auszüge aus dem Katasterwerk. Die Beglaubigung erfolgt durch das Liegenschaftskataster führende Vermessungs- und Katasteramt.
– Kopien, die gegenüber dem Original verändert, manipuliert oder nicht vollständig sind.

Gebühren

Die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt 5,00 €. Werden mehreren Kopien des gleichen Dokumentes angefertigt, so beträgt die Gebühr für jede weitere Beglaubigung 2,50 €. Beglaubigungen von Dokumenten zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung sowie für die Berufs- und Zeugnisanerkennung für Spätaussiedler nach § 4 BVFG sind gebührenfrei.

Beglaubigung von Unterschriften

Das Bürgeramt ist zuständig für amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird. Unterschriften und Handzeichen dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart einer beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. Bitte bringt euren Personalausweis oder Reisepass mit.

Beglaubigungsverbote

Eine Unterschriftsbeglaubigung für private Verträge, Erbschaftsangelegenheiten und freie Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Inhalt ist nicht möglich. Bitte wendet euch in diesen Fällen an einen Notar.

Gebühren

Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet 5 €.

Kontakt zum Amt

Bürgeramt
Zimmer: 022-023
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: +49 991 2960-333
Fax: +49 991 2960-339
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Termine können auch online reserviert werden
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