Führungszeugnis beantragen
Ihr könnt persönlich beim Bürgeramt unter Vorlage des Personalausweises, Reisepasses oder ausländischen Passes, oder online beim Bundesamt für Justiz in Verbindung mit einem neuen Personalausweis oder einem elektronischen Aufenthaltstitel, einem geeigneten Smartphone oder Kartenlesegerät und der freigeschalteten Online-Ausweisfunktion verschiedene Führungszeugnisse beantragen:
- Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart N)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für das eine in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der GewO bezeichnete Entscheidung bestimmt ist und der Behörde unmittelbar übersandt werden soll (Belegart OG)
- Führungszeugnis zur Einsichtnahme beim Amtsgericht für den Fall von Eintragungen vor Weiterleitung an die anfordernde Behörde (Belegart P)
- erweitertes Führungszeugnis
- europäisches Führungszeugnis.
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Zur persönlichen Beantragung des Führungszeugnisses bitten wir euch, euren Personalausweis/Reisepass/ ausländischen Pass mitzubringen. Ein Führungszeugnis kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragt werden.
Bitte beachtet, dass man sich bei der Antragstellung nicht durch eine andere bevollmächtigte Person (z. B. Ehegatte, Rechtsanwalt) vertreten lassen kann.
Wenn ihr ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, müsst ihr die genaue Behördenadresse sowie den Verwendungszweck angeben.
Für das erweiterte Führungszeugnis ist eine schriftliche Aufforderung erforderlich, in der vom Antragsteller die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt und gleichzeitig bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30 a BZRK vorliegen.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können unmittelbar beim Bundesamt für Justiz einen Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses stellen.
Für Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, kann ein europäisches Führungszeugnis beantragt werden. Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates werden vollständig und in der übermittelten Sprache im Führungszeugnis aufgenommen. Aufgrund des aktuell gelten innerstaatlichen Rechts erteilen jedoch manche Staaten keine Auskünfte aus ihrem Strafregister.
Aktualisierte Informationen in diesem Zusammenhang stellt das Bundesamt für Justiz auf seiner Website unter www.bundesjustizamt.de zur Verfügung.
<>Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 8-10 Tagen (bei europäischen Führungszeugnissen bis zu 20 Tage) wird es, je nach beantragter Belegart, entweder an euch direkt oder an die jeweilige Behörde geschickt.
Es kann auch ein Führungszeugnis mit Überbeglaubigung und ggf. Apostille zur Vorlage im Ausland beantragt werden. Hier fallen zusätzliche Gebühren an. Nähere Auskünfte erteilt euch das Bürgeramt.
Gebühren
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 € und ist bei Antragstellung zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Befreiung von der Gebühr erhalten, z.B. bei einer ehrenamtlichen unentgeltlichen Tätigkeit. Hierüber ist eine Bescheinigung erforderlich.
Kontakt zum Amt
94469 Deggendorf
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Termine können auch online reserviert werden