Führungszeugnis beantragen

Führungszeugnis der Bundesrepublik Deutschland
Das Führungszeugnis: Häufig benötigt, um den Bewerbungsunterlagen beizuliegen. Die Beantragung läuft über die Stadtverwaltung.

Ihr kön­nt per­sön­lich beim Bür­ger­amt unter Vorlage des Personalausweises, Reisepasses oder ausländischen Passes, oder on­line beim Bun­des­amt für Jus­tiz in Ver­bin­dung mit ei­nem neu­en Per­so­nal­aus­weis oder ei­nem elek­tro­ni­schen Auf­ent­halts­ti­tel, ei­nem ge­eig­ne­ten Smartphone oder Kar­ten­le­se­ge­rät und der frei­ge­schal­te­ten On­line-Aus­weis­funk­ti­on ver­schie­de­ne Füh­rungs­zeug­nis­se be­an­tra­gen:

  • Füh­rungs­zeug­nis für pri­va­te Zwe­cke (Be­le­gart N)
  • Füh­rungs­zeug­nis zur Vor­la­ge bei ei­ner Be­hör­de (Be­le­gart O)
  • Füh­rungs­zeug­nis zur Vor­la­ge bei ei­ner Be­hör­de für das ei­ne in § 149 Abs. 2 Nr. 1 der Ge­wO be­zeich­ne­te Ent­schei­dung be­stimmt ist und der Be­hör­de un­mit­tel­bar über­sandt wer­den soll (Be­le­gart OG)
  • Füh­rungs­zeug­nis zur Ein­sicht­nah­me beim Amts­ge­richt für den Fall von Ein­tra­gun­gen vor Wei­ter­lei­tung an die an­for­dern­de Be­hör­de (Be­le­gart P)
  • er­wei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis
  • eu­ro­päi­sches Füh­rungs­zeug­nis.

Das Füh­rungs­zeug­nis wird vom Bun­des­amt für Jus­tiz in Bonn aus­ge­stellt.

Zur per­sön­li­chen Be­an­tra­gung des Füh­rungs­zeug­nis­ses bit­ten wir euch, euren Per­so­nal­aus­weis/Rei­se­pass/ ausländischen Pass mit­zu­brin­gen. Ein Füh­rungs­zeug­nis kann ab dem voll­ende­ten 14. Le­bens­jahr be­an­tragt wer­den.

Bit­te be­ach­tet, dass man sich bei der An­trag­stel­lung nicht durch ei­ne an­de­re be­voll­mäch­tig­te Per­son (z. B. Ehe­gat­te, Rechts­an­walt) ver­tre­ten las­sen kann.

Wenn ihr ein Füh­rungs­zeug­nis zur Vor­la­ge bei ei­ner Be­hör­de be­an­tra­gt, müs­st ihr die ge­naue Be­hör­den­adres­se so­wie den Ver­wen­dungs­zweck an­ge­ben.

Für das er­wei­ter­te Füh­rungs­zeug­nis ist ei­ne schrift­li­che Auf­for­de­rung er­for­der­lich, in der vom An­trag­stel­ler die Vor­la­ge ei­nes er­wei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis­ses ver­langt und gleich­zei­tig be­stä­tigt wird, dass die Vor­aus­set­zun­gen des § 30 a BZ­RK vor­lie­gen.

Deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, die ih­ren Wohn­sitz im Aus­land ha­ben, kön­nen un­mit­tel­bar beim Bun­des­amt für Jus­tiz ei­nen An­trag auf Aus­stel­lung ei­nes Füh­rungs­zeug­nis­ses stel­len.

Für Staats­an­ge­hö­ri­ge ei­nes an­de­ren Mit­glied­staa­tes der Eu­ro­päi­schen Uni­on, die in Deutsch­land woh­nen, kann ein eu­ro­päi­sches Füh­rungs­zeug­nis be­an­tragt wer­den. Ein­tra­gun­gen im Straf­re­gis­ter ih­res Her­kunfts­mit­glied­staa­tes wer­den voll­stän­dig und in der über­mit­tel­ten Spra­che im Füh­rungs­zeug­nis auf­ge­nom­men. Auf­grund des ak­tu­ell gel­ten in­ner­staat­li­chen Rechts er­tei­len je­doch man­che Staa­ten kei­ne Aus­künf­te aus ih­rem Straf­re­gis­ter.

Ak­tua­li­sier­te In­for­ma­tio­nen in die­sem Zu­sam­men­hang stellt das Bun­des­amt für Jus­tiz auf sei­ner Website un­ter www.bun­des­jus­tiz­amt.de zur Ver­fü­gung.

<>Nach ei­ner Be­ar­bei­tungs­zeit von ca. 8-10 Tagen (bei europäischen Führungszeugnissen bis zu 20 Tage) wird es, je nach be­an­trag­ter Be­le­gart, ent­we­der an euch di­rekt oder an die je­wei­li­ge Be­hör­de ge­schickt.

Es kann auch ein Füh­rungs­zeug­nis mit Über­be­glau­bi­gung und ggf. Apo­s­til­le zur Vor­la­ge im Aus­land be­an­tragt wer­den. Hier fal­len zu­sätz­li­che Ge­büh­ren an. Nä­he­re Aus­künf­te er­teilt euch das Bür­ger­amt.

Gebühren

Die Ge­bühr für ein Füh­rungs­zeug­nis be­trägt 13,00 € und ist bei An­trag­stel­lung zu ent­rich­ten. Un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann man ei­ne Be­frei­ung von der Ge­bühr erhalten, z.B. bei ei­ner eh­ren­amt­li­chen un­ent­gelt­li­chen Tä­tig­keit. Hier­über ist ei­ne Be­schei­ni­gung er­for­der­lich.

Kontakt zum Amt

Bürgeramt
Zimmer: 022-025
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: +49 991 2960-333
Fax: +49 991 2960-339
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

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