Melderegisterauskunft
Einfache Melderegisterauskünfte
Jede Person erhält vom Bürgeramt auf persönliche oder schriftliche Anfrage Auskunft aus dem Melderegister. Telefonisch werden keine Auskünfte erteilt.
Seit dem 01.07.2013 können Bürger nur noch dann eine Melderegisterauskunft beantragen, wenn sie vorher erklären, dass die Auskunft nicht für Werbezwecke oder zum Adresshandel verwendet wird oder wenn sie eine Einwilligung der betroffenen Personen haben. Anträge auf Erteilung einer Melderegisterauskunft können ohne die vorstehende Erklärung nicht mehr bearbeitet werden.
Es werden folgende Angaben einzelner Einwohner, sofern keine Auskunftssperre vorliegt, weitergegeben:
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- Doktorgrad
Erweiterte Melderegisterauskünfte
Wird bei einer Anfrage ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht, darf vom Bürgeramt eine erweiterte Meldeauskunft erteilt werden, die zusätzlich folgende Daten enthalten darf:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Gebühren
Gegen eine Gebühr von 10,00€ erhalten Sie eine „einfache Melderegisterauskunft“.
Die Gebühr für eine „erweiterte Melderegisterauskunft“ beträgt 15,00 €.
Ein Auskunftsersuchen kann nur bearbeitet werden, wenn die Auskunftsgebühr in Form von Bargeld, Verrechnungsscheck oder einer Vorabüberweisung beigefügt ist.
Eine Auskunftserteilung gegen Rechnung oder Nachnahme ist nicht möglich.
Bankverbindungen:
Sparkasse Deggendorf
IBAN: DE10 7415 0000 0380 0005 39, BIC: BYLADEM1DEG
Raiffeisenbank Deggendorf
IBAN: DE30 7416 0025 0000 0125 56, BIC: GENODEF1DEG
Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann. Gebt hierzu Familiennamen, Vornamen und Geburtsdatum der gesuchten Person oder die letzte bekannte Adresse in Deggendorf an.
Die Angaben müssen mit denen des Melderegisters übereinstimmen; auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig.
Kontakt zum Amt
94469 Deggendorf
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Termine können auch online reserviert werden