Personalausweis

Wichtiger Hinweis: Aufgrund technischer Probleme kann nicht gewährleistet werden, dass eine Fotoaufnahme im Rathaus durchgeführt werden kann. Bitte nehmen Sie bevorzugt ein digitales Lichtbild mit!
Was wird benötigt?
Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigt ihr:
- Euren bisherigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, auch wenn ungültig oder bereits abgelaufen)
- Bei erstmaliger Ausstellung oder erstmaliger Ausstellung in Deggendorf: Vorlage einer Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. bei Spätaussiedlern eine Namenserklärung
- Für unter 16-Jährige eine unterschriebene Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten sowie dessen/deren Ausweise/ Pässe
- Ein digitales Lichtbild (Bitte QR-Code vom Fotostudio mitbringen). Alternativ kann im Rathaus ein digitales Lichtbild erstellt werden.
Sollten Sie sich trotz der Inanspruchnahme der Dienstleistung gegen das Foto entscheiden, muss die Gebühr von 6,00€ trotzdem entrichtet werden.
Wir weisen darauf hin, dass eine Aufnahme von Babys und Kleinkindern nicht möglich ist!
Die Gebühr für den Personalausweis ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Hier findet ihr die Zustimmungserklärung!
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Beantragung eines Personalausweises ist unabhängig vom Alter grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind ausweispflichtig. Eine Antragstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres erfordert die Unterschrift der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter) unter Vorlage der amtlichen Lichtbildausweise. Liegt die Personensorge nur bei einem Elternteil, benötigen wir den Nachweis des alleinigen Sorgerechts. Besteht für den/die Antragsteller*in eine Betreuung, so ist der Betreuerausweis vorzulegen.
Ihr erhaltet ab 01.11.2010 den Personalausweis im Scheckkartenformat. Die aufgedruckten Daten sind digital im Personalausweis abgelegt. Zusätzlich werden das Passfoto und die Fingerabdrücke der über 6 Jahre alten Antragsteller*innen digital gespeichert. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift der Antragsteller*innen auf dem Personalausweis zwingend erforderlich.
Neu sind die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion habt ihr erstmals die Möglichkeit, euch auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch könnt ihr einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren.
Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. Die Signaturzertifikate werden von speziellen Anbietern, die nach dem Signaturgesetz staatlich zugelassen sind, ausgestellt.
Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.
Eine Änderung des Personalausweises ist nur bei einem Wohnungswechsel möglich. Ein Adressaufkleber wird auf der Rückseite des Personalausweises angebracht. Änderungen der persönlichen Daten, z.B. des Familiennamens durch Eheschließung, führen zur Ungültigkeit. Es ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.
Vorläufiger Personalausweis
Wenn ihr kurzfristig einen Personalausweis benötigt, kann euch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Ihr benötigt alle oben beschriebenen Unterlagen.
Gebühren & Gültigkeitsdauer
| Antragstellende Person unter 24 Jahre | 27,60 € | 6 Jahre |
| Antragstellende Person über 24 Jahre | 46,00 € | 10 Jahre |
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | höchstens 3 Monate |
| Ändern der Transport-Pin in 6-stellige persönliche PIN bei der Ausgabe oder Einschaltung der Online Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der persönlichen PIN | gebührenfrei | |
| Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei | |
| Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Zustimmungserklärung
Das Formular für die Zustimmungserklärung Ausstellung und Aushändigung eines Personalausweises findet ihr hier.
Verlust oder Diebstahl
Habt ihr euren Personalausweis verloren oder ist er gestohlen worden, müsst ihr dies unverzüglich im Bürgeramt oder bei den Polizeibehörden anzeigen. Der Ausweisinhaber ist aufgefordert, bei Verlust oder Abhandenkommens des neuen Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion die Sperrung der Online-Ausweisfunktion zu veranlassen. Dies kann bei der ausstellenden Personalausweisbehörde oder über die Sperrhotline 116 116 (aus dem Ausland +49 116 116) erfolgen. Gleichzeitig mit der Verlustanzeige kann im Bürgeramt ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Links
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de).
Informationen zum Personalausweis: www.personalausweisportal.de
Kontakt zum Amt
94469 Deggendorf
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Termine können auch online reserviert werden




