Personalausweis

Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
Der "Perso": Der Lichtbildausweis dient in Deutschland als Identitätsnachweis, der ab dem 16. Lebensjahr verpflichtend ist.

Was wird benötigt?

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigt ihr:

  • Euren bisherigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, auch wenn ungültig oder bereits abgelaufen)
  • Bei erstmaliger Ausstellung oder erstmaliger Ausstellung in Deggendorf: Vorlage einer Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. bei Spätaussiedlern eine Namenserklärung
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Für unter 16-Jährige eine unterschriebene Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten sowie dessen/deren Ausweise/ Pässe
  • Die Gebühr für den Personalausweis ist bei der Antragstellung zu entrichten.

Wie wird der Antrag gestellt?

Die Beantragung eines Personalausweises ist unabhängig vom Alter grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.

Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind ausweispflichtig. Eine Antragstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres erfordert die Unterschrift der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter) unter Vorlage der amtlichen Lichtbildausweise. Liegt die Personensorge nur bei einem Elternteil, benötigen wir den Nachweis des alleinigen Sorgerechts. Besteht für den/die Antragsteller*in eine Betreuung, so ist der Betreuerausweis vorzulegen.

Ihr erhaltet ab 01.11.2010 den Personalausweis im Scheckkartenformat. Die aufgedruckten Daten sind digital im Personalausweis abgelegt. Zusätzlich werden das Passfoto und die Fingerabdrücke der über 6 Jahre alten Antragsteller*innen digital gespeichert. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift der Antragsteller*innen auf dem Personalausweis zwingend erforderlich.

Neu sind die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion habt ihr erstmals die Möglichkeit, euch auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch könnt ihr einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren.

Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. Die Signaturzertifikate werden von speziellen Anbietern, die nach dem Signaturgesetz staatlich zugelassen sind, ausgestellt.

Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

Eine Änderung des Personalausweises ist nur bei einem Wohnungswechsel möglich. Ein Adressaufkleber wird auf der Rückseite des Personalausweises angebracht. Änderungen der persönlichen Daten, z.B. des Familiennamens durch Eheschließung, führen zur Ungültigkeit. Es ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.

Vorläufiger Personalausweis

Wenn ihr kurzfristig einen Personalausweis benötigt, kann euch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Ihr benötigt alle oben beschriebenen Unterlagen.

Gebühren & Gültigkeitsdauer

Antragstellende Person unter 24 Jahre 22,80 € 6 Jahre
Antragstellende Person über 24 Jahre 37,00 € 10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis 10,00 € höchstens 3 Monate
Ändern der Transport-Pin in 6-stellige persönliche PIN bei der Ausgabe oder Einschaltung der Online Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der persönlichen PIN gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei

Zustimmungserklärung

Das Formular für die Zustimmungserklärung Ausstellung und Aushändigung eines Personalausweises findet ihr hier.

Hinweise zur Abholung

Sobald uns euer beantragter Personalausweis vorliegt, erhaltet ihr eine schriftliche Benachrichtigung. Wie lange es dauert, bis ihr euren Personalausweis ausgehändigt bekommt, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel könnt ihr mit ca. 2 bis 3 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen. Die Abholung erfolgt ebenfalls im Bürgeramt. Zur Abholung bringt bitte euren alten Personalausweis oder den evtl. ausgestellten vorläufigen Personalausweis mit. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss sich ausweisen können und die Vollmacht vorlegen. Sollte der PIN/PUK nicht angekommen sein, kann der Personalausweis nur persönlich abgeholt werden.

Verlust oder Diebstahl

Habt ihr euren Personalausweis verloren oder ist er gestohlen worden, müsst ihr dies unverzüglich im Bürgeramt oder bei den Polizeibehörden anzeigen. Der Ausweisinhaber ist aufgefordert, bei Verlust oder Abhandenkommens des neuen Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion die Sperrung der Online-Ausweisfunktion zu veranlassen. Dies kann bei der ausstellenden Personalausweisbehörde oder über die Sperrhotline 116 116 (aus dem Ausland +49 116 116) erfolgen. Gleichzeitig mit der Verlustanzeige kann im Bürgeramt ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Links

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de).

 

Informationen zum Personalausweis: www.personalausweisportal.de

Kontakt zum Amt

Bürgeramt
Zimmer: 022-023
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: +49 991 2960-333
Fax: +49 991 2960-339
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Termine können auch online reserviert werden

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