Widerspruchsrechte
Die Stadt Deggendorf weist auf verschiedene Widerspruchsrechte im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) hin. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Deggendorf haben demnach das Recht, gegen bestimmte Datenübermittlungen beim Bürgeramt Deggendorf Widerspruch einzulegen.
Ein Widerspruch ist insbesondere möglich bei der Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Parteien oder Wählergruppen, aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen oder an Adressbuchverlage.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf, braucht nicht begründet zu werden und kann jederzeit eingelegt werden.
Sämtliche Informationen über die Widerspruchsrechte werden einmal jährlich im Amtsblatt der Stadt Deggendorf veröffentlicht.
Kontakt zum Amt
94469 Deggendorf
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Termine können auch online reserviert werden