Wohnberechtigungsschein
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Wer eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen will, benötigt hierzu einen gültigen Wohnberechtigungsschein. Der Berechtigungsschein bestätigt, dass für die Antragsteller die Voraussetzungen hinsichtlich Einkommensgrenze und Wohnungsgröße erfüllt sind.
Wohnungssuchende erhalten auf Antrag einen Wohnberechtigungsschein, wenn das anzurechnende Gesamteinkommen der Antragsteller und der zu deren Haushalt gehörenden Familienangehörigen die Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Es müssen die Einkommensnachweise der sämtlichen Familienmitglieder für die letzten 12 Monate vorgelegt werden.
Gebühr: 10,00 – 15,00 €
Kontakt zum Amt
Bürgeramt
Zimmer: 022-023
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
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Öffnungszeiten
Mo. 07:30 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Termine können auch online reserviert werden
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