Wohnberechtigungsschein
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Wer eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen will, benötigt hierzu einen gültigen Wohnberechtigungsschein. Der Berechtigungsschein bestätigt, dass für die Antragsteller*innen die Voraussetzungen hinsichtlich Einkommensgrenze und Wohnungsgröße erfüllt sind.
Wohnungssuchende erhalten auf Antrag einen Wohnberechtigungsschein, wenn das anzurechnende Gesamteinkommen der Antragsteller*innen und der zu deren Haushalt gehörenden Familienangehörigen die Einkommensgrenze nicht oder nur unwesentlich übersteigt. Bitte legt Einkommensnachweise für sämtliche Familienmitglieder für die letzten 12 Monate vor.
Gebühr: 10,00 €
Kontakt zum Amt
Bürgeramt
Zimmer: 022-025
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
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Öffnungszeiten
Mo. 07:30 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Termine können auch online reserviert werden
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