Wohngeld beantragen
Wohngeld wird Mietern als Mietzuschuss und Eigentümern eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz gezahlt, wenn die Aufwendungen für eine angemessene Wohnung im Verhältnis zum Haushaltseinkommen unzumutbar hoch sind.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Größe des Familienhaushalts, der Höhe des monatlichen Familieneinkommens, sowie der Höhe der Wohnkosten, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen berücksichtigt werden.
Wohngeld wird vom Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag beim Bürgeramt eingeht.
Die Entscheidung über Ihren Wohngeldantrag trifft die Wohngeldstelle beim Landratsamt Deggendorf, Herrenstr. 18.
Voraussetzungen: Was benötige ich?
Zur Antragstellung benötigt ihr neben dem Antragsformular in der Regel folgende Unterlagen:
- Euren Mietvertrag und einen Zahlungsnachweis über die aktuelle Miethöhe. Bei Eigenheimbesitzern oder Besitzern von Eigentumswohnungen Nachweise über die monatliche Belastung und die zu leistenden Nebenkosten
- Nachweis des Einkommens, der zum Haushalt gehörenden Personen, z. B. Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate vor Antragstellung oder bei Selbstständigen der Einkommenssteuerbescheid, Rentenbescheid, Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe, Bescheid über Unterhaltszahlungen, Sozialhilfebescheid, Belege über die Zinserträge im letzten Kalenderjahr u. ä.
Die Anträge auf Wohngeld und Lastenzuschuss könnt ihr hier (siehe Downloads) aufrufen, ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Bitte gebt den Antrag dann mit allen erforderlichen o. g. Nachweisen im Bürgeramt oder im Landratsamt Deggendorf ab.
Links/ Downloads
Kontakt zum Amt
94469 Deggendorf
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Termine können auch online reserviert werden