Wohnsitz anmelden
Wenn ihr nach Deggendorf ziehen oder innerhalb von Deggendorf umziehen möchtet, gibt es eine Menge zu regeln. Auf dieser Seite findet ihr alle wichtigen Informationen und Adressen, die ihr für einen erfolgreichen und stressfreien Umzug benötigt.
Neuen Wohnsitz in Deggendorf anmelden
Als erstes müsst ihr euren neuen Wohnsitz in Deggendorf innerhalb von zwei Wochen anmelden. Eine Anmeldung der Zweitwohnung ist nur erforderlich, wenn der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. Bei einem Zweitwohnsitz beachtet bitte, dass die Stadt Deggendorf keine Zweitwohnungssteuer erhebt.
Wenn ihr euren Wohnsitz nach Deggendorf verlegt, müsset ihr uns dies binnen zwei Wochen mitteilen. Die Anmeldung kann jede Person über 16 Jahren selbst erledigen. Bei Ehegatten, Eltern und Kindern, die gleichzeitig eine Wohnung beziehen, genügt die Unterschrift eines erwachsenen Familienmitglieds.
Mit Einführung des Bundesmeldegesetzes ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Das dazugehörige Formular findet ihr weiter unten.
Für die Anmeldung benötigt ihr euren Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderreisepass.
Die Anmeldung hat grundsätzlich persönlich im Bürgeramt zu erfolgen. Ihr könnt euch allerdings durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Das Anmeldeformular wird grundsätzlich im Bürgeramt erstellt und muss dort unterschrieben werden.
Vergesst bitte nicht, auch euren Personalausweis und/oder Reisepass zur Änderung vorzulegen.
Eine Anmeldung kann erst ab dem tatsächlichen Einzugsdatum erfolgen. Eine Anmeldung mit einem in der Zukunft liegendem Datum ist nicht möglich.
Ummelden innerhalb Deggendorf
Wenn ihr innerhalb der Stadt Deggendorf umzieht, müsst ihr uns dies binnen zwei Woche mitteilen.
Die Ummeldung kann jede Person über 16 Jahren selbst erledigen. Genauso wie bei An- und Abmeldung reicht bei Ehegatten die Unterschrift von einem Familienmitglied aus. Die Ummeldung hat grundsätzlich persönlich im Bürgeramt zu erfolgen. Ihr könnt euch jedoch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.
Im Bürgeramt können Ummeldeformulare abgeholt werden. Das Ummeldeformular müsst ihr ausfüllen, unterschreiben und könnt es uns dann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person vorlegen. Ihr könnt das Ummeldeformular jedoch auch hier aufrufen, ausfüllen und ausdrucken (siehe unten).
Seit dem 1. November 2015 benötigt ihr bei jeder Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung, die vom Vermieter auszufüllen ist.
Das Ummeldeformular wird grundsätzlich im Bürgeramt erstellt und muss dort unterschrieben werden.
Vergesst bitte nicht, auch euren Personalausweis und/oder Reisepass zur Änderung vorzulegen.
Eine Ummeldung kann erst ab dem tatsächlichen Einzugsdatum erfolgen. Eine Ummeldung mit einem in der Zukunft liegendem Datum ist nicht möglich.
Bitte füllt alle Blätter des Formulars aus und unterschreibt es.
Bitte lasst die neue Anschrift auch auf eurem Personalausweis eintragen.
Nützliche Links für den Umzug
Gas, Wasser, Strom beantragen bei Stadtwerke Deggendorf
KfZ anmelden oder ummelden bei Zulassungsstelle des Landratsamtes
Parken an der Wohnung? Anwohnerparken in Deggendorf
Wuff: Hundesteuer nicht vergessen!
Nicht vergessen!!
Regeln und Zeiten für Abfallentsorgung gibt’s beim Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald
Bezieht ihr Sozialleistungen? Müsst ihr euch auch bei Agentur für Arbeit,
Sozialhilfe oder Wohngeld (Miet- bzw. Lastenzuschuss) ummelden!
Denkt vielleicht auch an einen Nachsendeantrag bei der Post damit eure Amazon oder eBay-Pakete auch weiterhin richtig ankommen (falls ihr die Adresse noch nicht abgeändert habt).
Dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice wird eure neue Anschrift automatisch durch die Meldebehörde weitergeleitet.
Speziell für Eltern
Wenn ihr noch Elterngeld für ein Kind bezieht ist es wichtig, der vorher zuständigen Elterngeldstelle den Umzug mitzuteilen (neue Adresse, neue Bankverbindung etc.), für den laufenden Antrag ist sie weiterhin zuständig. Erst bei Folgeanträgen ist die Elterngeldstelle der Region Niederbayern zuständig.
Wenn ihr euer/e Kind/er zum Kindergarten anmelden wollt, tut das bitte bei dem entsprechenden Kindergarten, es besteht kein zentrale Vergabe von Kindergartenplätzen. Zu den Kindergärten in Deggendorf
Wenn euer/e Kind/er im schulpflichtigen Alter sind, meldet sie bitte direkt bei den Schulen an. Eine Übersicht gibt’s unter Schulen in Deggendorf
Kontakt zum Amt
94469 Deggendorf
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Termine können auch online reserviert werden