Wohnungsgeberbestätigung

Vermieter überreicht Mieter Wohnungsschlüssel nach Unterzeichnung Mietvertrag
Wohnung vermietet! Danach müssen Wohnungsgeber die neuen Mieter an das Bürgeramt melden.

Laut Art. 19 des Bun­des­mel­de­ge­set­zes haben die Mel­de­pflich­ti­gen bei der An- und Ummel­dung ei­ne Be­stä­ti­gung vor­zu­le­gen, in der der Woh­nungs­ge­ber den Einzug be­stä­tigt.

Woh­nungs­ge­ber ist, wer ei­nem an­de­ren ei­ne Woh­nung tat­säch­lich zur Be­nut­zung über­lässt, un­ab­hän­gig da­von, ob dem ein wirk­sa­mes Rechts­ver­hält­nis zu­grun­de liegt.

Bei Be­zug ei­ner Woh­nung durch den Ei­gen­tü­mer er­folgt die Be­stä­ti­gung des Woh­nungs­ge­bers als Ei­gen­er­klä­rung der mel­de­pflich­ti­gen Per­son.

Kontakt zum Amt

Bürgeramt
Zimmer: 022-023
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: +49 991 2960-333
Fax: +49 991 2960-339
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Termine können auch online reserviert werden
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