Wohnungsgeberbestätigung

Hausschlüssel auf einer Hand neben einem Immobilienmodell, einem Klemmbrett mit Unterlagen und einem Taschenrechner auf einem Holztisch
Wohnung vermietet! Danach müssen Wohnungsgeber die neuen Mieter an das Bürgeramt melden.

Laut Art. 19 des Bun­des­mel­de­ge­set­zes haben die Mel­de­pflich­ti­gen bei der An- und Ummel­dung ei­ne Be­stä­ti­gung vor­zu­le­gen, in der der Woh­nungs­ge­ber den Einzug be­stä­tigt.

Woh­nungs­ge­ber ist, wer ei­nem an­de­ren ei­ne Woh­nung tat­säch­lich zur Be­nut­zung über­lässt, un­ab­hän­gig da­von, ob dem ein wirk­sa­mes Rechts­ver­hält­nis zu­grun­de liegt.

Bei Be­zug ei­ner Woh­nung durch den Ei­gen­tü­mer er­folgt die Be­stä­ti­gung des Woh­nungs­ge­bers als Ei­gen­er­klä­rung der mel­de­pflich­ti­gen Per­son.

Kontakt zum Amt

Bürgeramt
Zimmer: 022-025
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: 0991 2960-3333
Fax: 0991 2960-1088
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 – 12:00 & 13:00 – 16:00 Uhr
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Termine können auch online reserviert werden
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