Bauvorhaben anmelden

Roter Container mit Bauschutt am Straßenrand
Verengt den Gehweg oder die Straße: Container (und andere Bau-Gegenstände) verringern den Platz für Menschen oder Fahrzeuge und müssen im Ordnungsamt angemeldet werden.

Wer öf­fent­li­che We­ge, Stra­ßen oder Plät­ze nicht ge­mein­ge­bräuch­lich nutzt, al­so nicht zum Ge­hen, Fah­ren oder Par­ken, son­dern dort für ein Bau­vor­ha­ben den Bo­den auf­gra­ben, et­was la­gern/auf­stel­len oder im Luft­raum ei­ne Lei­tung füh­ren möch­te, braucht da­zu zwei­er­lei Er­laub­nis­se:

  • ei­ne Er­laub­nis nach dem Stra­ßen- und We­ge­recht für die be­son­de­re In­an­spruch­nah­me der öf­fent­li­chen Stra­ße, die so­ge­nann­te Son­der­nut­zungs­er­laub­nis und
  • ei­ne Er­laub­nis nach dem Ver­kehrs­recht we­gen der Be­ein­träch­ti­gung des Stra­ßen­ver­kehrs.

Bau- oder Gerätewagen, Bauzaun, Baugerüst, Container oder Kran

Für die Auf­stel­lung ei­nes Bau- oder Ge­rä­te­wa­gens, Baugerüstes, eines Bauzaunes, Container oder Krans ist ein schrift­li­cher An­trag mit ei­nem La­ge­plan oder ei­ner Skiz­ze mit Ma­ßan­ga­ben über die Brei­te der Fahr­bahn und/oder des Geh­we­ges beim Ord­nungs­amt der Stadt Deg­gen­dorf per Post oder per Fax ein­zu­rei­chen. Verwendet bitte dazu des nach­fol­gen­d ab­ruf­ba­re For­mu­lar, das ihr in al­len Punk­ten deut­lich und prä­zi­se aus­fül­lt. Je ge­nau­er die ge­mach­ten An­ga­ben sind, des­to leich­ter fällt dem Sach­be­ar­bei­ter das Aus­stel­len der Er­laub­nis.

Der An­trag soll­te min­des­tens 1 Wo­che vor Nut­zungs­be­ginn vor­lie­gen, da­mit noch aus­rei­chen­de Be­ar­bei­tungs­zeit bleibt. Bit­te be­ach­tet, dass der ein­fa­che Post­weg bis zu ei­ner Wo­che dau­ern kann.

Bei be­son­de­rer Eil­be­dürf­tig­keit emp­feh­len wir die Zu­sen­dung des An­tra­ges per Fax.

Für die Ge­neh­mi­gung er­hebt die Stadt Deg­gen­dorf ei­ne Ver­wal­tungs­ge­bühr, die von der be­leg­ten Flä­che und der Dau­er der Son­der­nut­zung ab­hän­gig ist. Zu­sätz­lich wird ei­ne Ge­bühr für die Son­der­nut­zung der Ver­kehrs­flä­che fäl­lig, die sich eben­falls nach den oben­ge­nann­ten Kri­te­ri­en be­rech­net.

Kontakt zum Amt

Ordnungsamt
Zimmer: 012
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: +49 991/2960-301 od. 302
Fax: +49 991/2960-309
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen
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