Friedhofsverwaltung
Das Standesamt – Bestattungswesen – ist in Zusammenarbeit mit den Bestattungsinstituten für die Organisation von Bestattungen auf dem Deggendorfer Friedhof, erstellen von Bestattungsrechnungen, Durchführung von Verlängerungen der Grabnutzungsrechte und weiteren Friedhofsgenehmigungen, zuständig.
- Deggendorfer Friedhöfe I bis VII
- Alter Rettenbacher Friedhof
- Neuer Rettenbacher Friedhof
- Mietrachinger Friedhof
- Greisinger Friedhof
mit derzeit ca. 9.000 Grabstellen.
Der Deggendorfer Friedhof ist mit einer Aussegnungshalle ausgestattet (Anschrift: Padurenweg 10); ebenso auch der Mietrachinger Friedhof. Hier befindet sich die Aussegnungshalle an der Schulstraße.
Grundsätzlich können nur Deggendorfer Bürger und Personen, die ein Grabnutzungsrecht an einer Grabstätte auf einem der Deggendorfer Friedhöfe besitzen, in Deggendorf beigesetzt werden. Der Erwerb eines Grabnutzungsrechts ist zu Lebzeiten oder bei Eintritt eines Sterbefalles möglich. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Stadt Deggendorf.
Grabnutzungsrechte werden in den Deggendorfer Friedhöfen I bis VI und den beiden Rettenbacher Friedhöfen für 16 Jahre, im Mietrachinger Friedhof für 12 Jahre und im Greisinger Friedhof für 10 Jahre erteilt.
Weitere Angaben über die Friedhöfe und den Friedhofsgebühren können Sie der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung für Friedhöfe entnehmen. Sämtliche Änderungen der Grabnutzungen sind in schriftlicher Form der Stadt Deggendorf mitzuteilen. Die Deggendorfer Friedhöfe sind in den Monaten April bis Oktober von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und von November bis März von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
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Kontakt zum Amt
Standesamt
Franz-Josef-Strauß-Straße 3
Montag, Dienstag, Donnerstag 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen