Informationen zur Geburt
Das Standesamt Deggendorf beurkundet sämtliche Kinder, die im Gebiet der Stadt Deggendorf geboren werden. Nachdem das Klinikum Deggendorf Mutter und Kind eine sehr gute Versorgung bietet, kommen dort jährlich etwa 1.800 – 1.900 Kinder zur Welt. Die Geburtsanzeige wird schriftlich von Mitarbeitern der Krankenhausverwaltung aufgenommen und an das Standesamt Deggendorf zur Bearbeitung weitergeleitet.
Folgende Unterlagen werden benötigt
Dann benötigen wir das Familienstammbuch, die Eheurkunde oder eine Ablichtung aus dem Heiratseintrag (ehemaliges Familienbuch, geführt von 1958 – 2008), bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Eltern die Reisepässe, bei Aussiedlern die Namenserklärungen. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, ist bei der Geburt des 1. Kindes die Vorsprache der Eltern beim Standesamt vor der Beurkundung in jedem Fall nötig, um den Familiennamen des Kindes zu bestimmen.
Dann benötigen wir die Geburtsurkunde. Bei ausländischen Staatsangehörigen Reisepass der Mutter bzw. bei Aussiedlern die Namenserklärung der Mutter. Nachweis über eine bereits erfolgte Vaterschaftsanerkennung und Namenserteilung. Zusätzlich, wenn die Mutter bereits verheiratet war, ein Nachweis über die Auflösung der Ehe, z.B. Scheidungsurteil mit Vermerk über die Rechtskraft, begl. Ablichtung aus dem Heiratseintrag (ehemaliges Familienbuch, geführt von 1958 – 2008) oder Sterbeurkunde des Ehemannes.
Ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer beizufügen!
Hausgeburt
Sehr wenige Mütter entschließen sich für eine Hausgeburt. Anzeigepflichtig sind in diesem Fall alle Personen, die von der Geburt Kenntnis haben. Die Geburt muss innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesbeamten, unter Vorlage der o.g. Unterlagen, angezeigt werden.
Der Vorname
Den Vornamen legen die Eltern bzw. die Mutter meist vor der Geburt fest. Dennoch besteht die Möglichkeit, dies innerhalb eines Monats nach Geburt des Kindes nachzuholen. Das Kind wird dann vorerst ohne Vornamen beurkundet. Ausgefallene Vornamen oder besondere Schreibweisen können über das Standesamt vorneweg abgeklärt werden. Dort liegt ein entsprechendes Handbuch auf.
Kosten/ Gebühren
Die Beurkundung ist gebührenfrei, ebenso die Bescheinigungen für das Kindergeld, für die Krankenkasse und für das Elterngeld. Die Bescheinigung für die Taufe und jede Geburtsurkunde kosten 12,00€.
Geburtsurkunde online beantragen
Geburtsurkunden können durch unser Bürgerservice-Portal online bestellt werden.
Kontakt zum Amt
94469 Deggendorf
Montag, Dienstag, Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
Termine im Standesamt können lediglich per Telefon vereinbart werden.