Wichtige Informationen für niederbayerische Unternehmer

In den nächsten Tagen erhalten etwa 30.000 niederbayerische Unternehmer, die im Jahr 2020 Corona-Soforthilfe erhalten haben, einen Brief der Bewilligungsbehörde. In diesem Schreiben werden sie aufgefordert, einige Daten zu ihrem Unternehmen sowie zur Höhe des Zuschusses zu überprüfen. Ebenso werden sie darüber informiert, dass diese Daten entsprechend der rechtlichen Vorgaben an die Finanzbehörden gemeldet werden.

Dieses Vorgehen ist wegen der im November 2020 von der Bundesregierung geänderten Mitteilungsverordnung notwendig geworden. In Bayern gestaltet und koordiniert das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die entsprechende Information der Betriebe.

Sind die in den Unterrichtungsschreiben aufgeführten Daten zur erhaltenen Soforthilfe korrekt, müssen die Soforthilfeempfänger nichts veranlassen!

Sind die Daten unzutreffend, besteht die Möglichkeit, die übermittelten Daten zu korrigieren. Die Korrektur kann nur digital über einen individuellen, im Unterrichtungsschreiben enthaltenen Link vorgenommen werden.

Hier geht’s zu weiteren Informationen von der Regierung von Niederbayern!

Kontakt zum Amt

Wirtschaftsförderung
Höhn Andreas
Wirtschaftsförderung
Oberer Stadtplatz 1
Telefon: 0991 2960-500
Fax: 0991 2960-199
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen

Termine nach vorheriger telefonsicher Vereinbarung.
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