Innovationsförderpreis

Zielgruppen

Der Innovationsförderpreis der Stadt Deggendorf wird für hervorragende innovative Leistungen vergeben, die sich auch in der Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeitsplätze sowie in der Qualität der Arbeitsplätze niederschlagen können.
Teilnehmen können alle Unternehmen/Personen aus den unten genannten Bereichen mit Sitz oder Niederlassung im Stadtgebiet Deggendorf.

Der Kreis der Erbringer der hervorragenden innovativen Leistungen wird folgendermaßen festgelegt:

  • Existenzgründer
  • Erfinder
  • in Unternehmen und Betrieben Tätige (auch Teams)
  • Betriebe mit herausragenden Ausbildungsplätzen
  • Wirtschaft allgemein – Handwerk – Landwirtschaft – Dienstleistungssektor
  • Wissenschaft und Forschung – freie Berufe

Grundlagen

Höhe des Preises: Geldbetrag von 2.500,– €
Dokumentation: Urkunde
Bezeichnung: Innovationsförderpreis der Stadt Deggendorf
Vergabezeitraum: Alle zwei Jahre (im Wechsel mit dem Ausbildungsförderpreis).
Finanzierung: Die Mittel sind jeweils im Haushalt der Stadt Deggendorf einzuplanen.
Zahl der Preisträger: Eine Aufteilung des Innovationsförderpreises auf maximal zwei Preisträger ist im Ausnahmefall möglich. Die weiteren Bewerber werden in der Regel mit einer Urkunde geehrt.

Vorschlagsrecht

Das Vorschlagsrecht für die Verleihung des Innovationsförderpreises steht dem/der Oberbürgermeister/in sowie den Fraktionen des Stadtrates, der IHK, den Handwerkskammern und der THD zu. Ein allgemeiner Bewerbungsaufruf ergeht durch die Wirtschaftsförderung.

Beratung, Auswahl

In der Beratungsphase können die Gremien die Sachkompetenz von Fachstellen in Anspruch nehmen, die unter Ziffer 8 dieser Richtlinien benannt sind.

Die Entscheidung über die Verleihung des Innovationsförderpreises trifft der Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturausschuss.

Vergabetermin, Verleihung

Die Verleihung des Innovationsförderpreises erfolgt in würdiger Form und ist grundsätzlich öffentlich.
Die Überreichung des Innovationsförderpreises erfolgt durch den/die Oberbürgermeister/in.

Bewerbungsbeginn:
Grundsätzlich im Mai/Juni des Vergabejahres
Bewerbungsende: Grundsätzlich Ende Juli des Vergabejahres
Vergabetermin: Jeweils im 3. oder 4. Quartal des Vergabejahres

Steht keine geeignete Auswahl an Bewerbern zur Verfügung, kann der Preis ausgesetzt werden.

Allgemeine Voraussetzungen

Grundsätzlich sollte der Ausgangspunkt für die Innovation nicht länger als fünf Jahre zurück liegen.
Entsprechend den Zielsetzungen des Innovationsförderpreises der Stadt Deggendorf, können für die Bewertung der innovativen Leistungen unter anderem folgende Kriterien zur Anwendung kommen:

  • Die Innovation hat in der Stadt im entsprechenden Segment einen Entwicklungsschub initiiert.
  • Die Innovation ist durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit entstanden und hat dazu beigetragen, das Zusammenwachsen über Grenzen hinweg zu fördern.
  • Die Markteinführung oder die nachweisbare serienreife Vermarktung steht unmittelbar bevor.
  • Die Integration in den betrieblichen Ablauf ist bereits erfolgt.
  • Die Innovation hat zur Schaffung neuer Arbeitsplätze geführt.

Veröffentlichung

Der Preisträger gibt der Stadt Deggendorf das Recht zur kostenlosen Veröffentlichung in Publikationen oder auf sonstige Weise. Gleichermaßen hat er das Recht, die Auszeichnung werbemäßig zu nutzen.

Miteinbeziehung von Fach- und Sachkompetenz

In beratender Funktion können folgende Fachstellen bei der Entscheidungsvorbereitung mitwirken:

  • Regierung von Niederbayern Abt. Wirtschaftsförderung
  • IHK Niederbayern-Oberpfalz
  • Kreishandwerkerschaft Donau-Wald
  • Agentur für Arbeit Deggendorf
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Deggendorf
  • Mindestens ein Mitglied aus dem ITC-Beirat
  • Präsident/in der Technischen Hochschule Deggendorf (Je nach Bedarf wählt der/die Präsident/in die Professoren der betroffenen Fakultäten
    als weitere Jury-Mitglieder aus.)

Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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