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Sei als Wahlhelfer bei der Kommunalwahl 2026 dabei
Wir suchen dich!
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 17.12.2025 09:23 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Frau mit Wahlumschlag der STadt Deggendorf beim Einwerfen in eine Wahlurne
Ei­nes der grund­le­gen­den staats­bür­ger­li­chen Rech­te. Al­le Wahl­be­rech­tig­ten soll­ten da­von Ge­brauch ma­chen!

Für die Kommunalwahlen am 08.03.2026 sucht die Stadt Deggendorf noch freiwillige Helfer für die Urnenwahl- und Briefwahlvorstände

Folgende Voraussetzungen für die Tätigkeit in einem Urnenwahl- bzw. Briefwahlvorstand müssen vorliegen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Mindestalter von 18 Jahren am Wahltag (geboren am 08.03.2008 oder früher)
  • Aufenthalt in Deggendorf mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen seit mindestens 2 Monaten bezogen auf den Wahltag (seit 08.01.2026 oder früher)
  • Kein Ausschluss vom Wahlrecht

Alle Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer erhalten für Ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Das Erfrischungsgeld beträgt bei den Kommunalwahlen am 08.03.2026 75,00 Euro, bei einer möglichen Stichwahl bei der Oberbürgermeister- bzw. Landratswahl am 22.03.2026 40,00 Euro. Gewährt der Arbeitgeber einen Freizeitausgleich, können entsprechende Teilnahmebestätigungen auf Antrag vom Wahlamt ausgestellt werden.

Ansprechpartnerin für die Einteilung der Wahlhelfer ist:

Frau Raith, Tel. 0991/2960-3104; E-Mail: buergeramt@deggendorf.de

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