Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31.01.2022 die Verwaltung beauftragt, ein Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) im Stadtgebiet Deggendorf erarbeiten zu lassen, um hier in eine Positivausweisung in Form von Eignungsflächen zu gelangen. Das nun vorliegende und gebilligte Konzept dient als Bewertungsgrundlage für Anträge auf Errichtung von Freiflächen-PV.

Im Standortkonzept werden im gesamten Stadtgebiet „geeignete“, „bedingt geeignete“ und „nicht geeignete“ Flächen für Freiflächen-PV identifiziert. Dabei wurden mehrere Kriterien, von naturschutzrechtlichen Restriktionen über den Schutz von Erholungslandschaften und landwirtschaftlichen Nutzungen bis hin zur Sonnenscheindauer und Hangneigung betrachtet.

Das Standortkonzept unterscheidet drei Gebietskategorien:

  1. Ausschlussflächen (in der Karte rot schraffiert)
  2. Flächen mit eingeschränkter Eignung (in der Karte blau schraffiert)
  3. Eignungsflächen (in der Karte ohne Schraffur)

 

Lediglich in den „Ausschlussflächen“ ist die Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Bauleitplänen nach den derzeitigen rechtlichen Vorgaben nicht möglich. Anträge auf Aufstellung von Bebauungsplänen auf diesen Flächen werden daher auf Grundlage des vorliegenden Standortkonzeptes von der Stadtverwaltung abgelehnt.

Bei den „Flächen mit eingeschränkter Eignung“ können Einschränkungen vorliegen, die eine Ausweisung von Sondergebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Bauleitplänen möglicherweise nicht erlauben. Dies müsste aber entweder im Einzelfall geprüft oder im Bauleitplanverfahren eruiert werden. Die digitale Fassung des Standortkonzeptes für Freiflächen-Photovoltaikanlagen eröffnet hierfür auch die Möglichkeit, diese vorliegende Einschränkung flächengenau zu benennen.

Auf den „Eignungsflächen“ bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Beschränkungen, die einer Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlage entgegenstünden. Dennoch kann es infrastrukturelle, wirtschaftliche oder städtebauliche Rahmenbedingungen geben, die einer Ausweisung von entsprechenden Sondergebietsflächen entgegenstehen. Da dies nicht flächenbezogen zu prüfen ist, ist hier weiterhin der Einzelfall durch die Stadtverwaltung zu prüfen. Mit den Stadtwerken Deggendorf wurde vereinbart, dass sich Antragsteller auf diesen Flächen vor der Aufstellung eines Bebauungsplanes die Zustimmung der Stadtwerke oder der Bayernwerke einholen müssen, dass eine Einspeisung in das Netz infrastrukturell auch möglich ist. Die Antragsteller müssen hierzu angeben, wo und wie dieser Netzanschluss erfolgen soll und eine Bestätigung der Netzbetreiber vorlegen. Dies ist Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes

Downloadlink PV-Standortkonzept Erläuterungsbericht
Downloadlink PV-Standortkonzept Kartendarstellung

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