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Radler und Autofahrer teilen sich in Deggendorf oftmals die Straßen. Da Radfahrer keine Knautschzone haben es ist umso wichtiger, dass Autofahrer ein besonderes Auge auf die Zweiradfahrerinnen und ‐fahrer haben. Worauf können Autofahrende noch achten, um die anderen Verkehrsteilnehmer zu schützen?
Halten Sie mindestens 1,5 Meter Überholabstand
Für den Autofahrer gilt beim Überholen innerorts ein Mindestseitenabstand von eineinhalb Metern. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen mindestens zwei Meter Abstand gehalten werden. Im Zweifel muss der Autofahrer hinter dem Fahrrad bleiben und auf einen breiteren Straßenabschnitt zum Überholen warten.
Diese Vorgaben zum Abstand beim Überholen sind gesetzlich vorgegeben. Ende April 2020 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten, in der die Abstandsregelung festgelegt ist. Bisher hatte die StVO für den Überholvorgang von Radfahrern lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ festgelegt.
Nutzen Sie den Holländischen Griff
Eine große Gefahr für Radfahrer besteht darin, dass Autofahrer unachtsam ihre Tür nach dem Parken öffnen – ohne sich vorher zu vergewissern, dass kein Radfahrer kommt. Werden Radfahrende davon überrascht und prallen gegen die Tür, kommt es oft zu schweren Unfällen.
Vor dem Öffnen der Türen sollten sich die Fahrzeuginsassen vergewissern, dass sich kein Radfahrender von hinten nähert. Dies kann durch einen Schulterblick und den sogenannten „Holländischen Griff“ geschehen. Dabei wird die linken Türen mit der rechten Hand geöffnet werden. Diese Technik sorgt dafür, dass sich der Oberkörper beim Öffnen nach links wendet und sich der Kopf automatisch in die Richtung dreht, aus der Radfahrer kommen. Beifahrende machen es ähnlich – nur greifen sie mit der linken Hand zur Tür.
Gernot Hassknecht, bekannt aus der ZDF heute‐show, erklärt, wie sich dadurch Unfälle ganz einfach vermeiden lassen: abrufbar unter:(www.youtube.com/watch?v=aiGE-qoLq24&list=PLjJe-r6HkM10LfMVE67hxSrXJz59D6b93)
Parken Sie nicht auf dem Radweg
Radwege sind kein Parkplatz – auch nicht kurzzeitig zum Brötchenholen beim Bäcker. Halten und Parken ist ausdrücklich nicht erlaubt. Sonst setzen Sie Radlerinnen und Radler unnötigen Gefahren aus, wenn diese auf die Straße ausweichen müssen.
Vorsicht beim Abbiegen
Viele Unfälle passieren beim Abbiegen. Ein einfacher Blick über die Schulter und in den Spiegel kann Leben retten. Auf zu Fuß Gehende und Radfahrer ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wer nach rechts abbiegt, muss außerdem rechtzeitig den Blinker setzen.
Übrigens: Radfahrende dürfen an einer roten Ampel Autos rechts überholen, wenn ausreichend Platz ist.
Beachten Sie rechts Überholende an der Ampel
Radfahrende dürfen an einer roten Ampel wartenden Autos rechts überholen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Fahren Sie deshalb langsam und vorsichtig an eine Ampel heran.