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Im Straßenverkehr ist Rücksichtnahme entscheidend – und das gilt natürlich für alle Verkehrsteilnehmer. Auch für Radlerinnen und Radler gibt es Regeln, besonders wenn die Straße mit Autos und Fußgängern geteilt wird. Worauf können Radfahrende achten, um sich und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen?
Vorsicht beim Abbiegen
Um gut gesehen zu werden, sollten auch geradeaus fahrende Radfahrer an Kreuzungen unbedingt den Blickkontakt mit Autofahrern suchen. So schaffen Sie Abstimmung und Sicherheit. Radfahrer sollten bei unklaren Situationen im Zweifel nicht auf ihrer Vorfahrt beharren und an einer Ampel versuchen, vor oder hinter dem Pkw zu stehen, um stets gut gesehen zu werden.
Sichtbarkeit heißt Sicherheit
Licht schafft Sichtbarkeit: Wer mit Licht fährt, wird viel besser gesehen, auch wenn er dadurch selbst vielleicht nicht unbedingt besser sieht. Reflektoren an Rad und Kleidung machen ebenfalls auffälliger. Das ist besonders wichtig in der dunklen Jahreszeit und schadet generell nicht im Straßenverkehr.
Werden Sie kein Geisterradler
An Einfahrten und Einmündungen rechnen Autofahrer nicht unbedingt damit, dass Radfahrende aus der falschen Richtung kommen. Setzen Sie sich keiner unnötigen Gefahr aus und fahren Sie auf Radwegen immer nur in die zugelassene Fahrtrichtung.
Geben Sie Handzeichen
Autofahrende müssen blinken, Radfahrende dafür deutliche Handzeichen geben. Denn Gedankenlesen kann keiner. Deshalb gilt: Änderung der Fahrtrichtung immer per Handzeichen anzeigen und damit dem rückwärtigen Verkehr sichtbar machen, wohin die Fahrt gehen soll.
Fahren Sie selbstbewusst im Kreisverkehr
Innerhalb von Kreisverkehren gibt es keine Radwege. Deshalb besteht die Gefahr von Konflikten bei der Ein‐ und Ausfahrt. Die Radfahrenden sollten selbstbewusst in den Kreisverkehr fahren und sich nicht an den Rand drängen lassen. So werden Radler zudem von Autofahrern besser erkannt. Und auch hier gilt: Handzeichen geben bei der Ausfahrt.



