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Verkehrsrechtliche Neuregelungen in der Innenstadt treten in Kraft
Sperrung und Einbahnstraßen
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 12.04.2023 14:40 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Neue Beschilderung für die Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung

Sperrung der Pfleggasse und des nordöstlichen Luitpoldplatzes in den Nachtstunden sowie Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung

In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 09.03.2023 wurde sowohl die ganzjährige Sperrung der Pfleggasse und des nordöstlichen Luitpoldplatzes für den Kfz-Verkehr in den Nachtstunden wie auch die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung im innerstädtischen Bereich beschlossen. Nachdem die entsprechende Beschilderung nun durch den städtischen Baubetriebshof erfolgte, treten die verkehrsrechtlichen Neuregelungen mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Sperrung der Pfleggasse und des nordöstlichen Luitpoldplatzes in den Nachtstunden

Im Jahr 2022 wurde testweise eine Sperrung der Bräugasse, der Pfleggasse und des nordöstlichen Luitpoldplatzes für den Kfz-Verkehr in den Abendstunden durchgeführt.

Nachdem sich dieses Konzept insgesamt bewährt hat, wurde die ganzjährige Sperrung des nordöstlichen Luitpoldplatzes und der Pfleggasse in den Nachtstunden von 20:00 bis 05:00 Uhr beschlossen. Durch die Verkehrsberuhigung wird die Aufenthaltsqualität in der Stadt verbessert und das gemütliche Verweilen in den vielfältigen Außengastronomie-Bereichen damit erholsamer. Die Bräugasse bleibt – im Gegensatz zur Regelung während der Testphase – weiterhin befahrbar.

Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung

 Die Stadt Deggendorf öffnet die Bräu- und die Veilchengasse sowie die Pfleggasse und die Bahnhofsstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung. Hintergrund ist eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung. Diese legt fest, dass Einbahnstraßen für den gegengerichteten Fahrradverkehr geöffnet werden sollen, wenn

  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt.
  • eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen.
  • die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist.

Daher beschloss der Verkehrsausschuss die Freigabe der besagten Einbahnstraßen im Innenstadtbereich, auch um die Fahrradfreundlichkeit im Stadtgebiet zu verbessern. Die geforderten Kriterien werden in diesem Bereich vollständig erfüllt.

Die Erfahrungen vieler anderer Städte sowie umfangreiche Studien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zeigen, dass geöffnete Einbahnstraßen im Vergleich zu nicht geöffneten Einbahnstraßen nicht unfallauffälliger sind, sondern einen positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf haben. Die Studien belegen, dass durch die Öffnung von Einbahnstraßen die Anzahl der Konflikte zwischen Rad und Kfz und zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern sank. Das zulässige Befahren in Gegenrichtung stellte sich hierbei sogar als sicherer heraus, als die Fahrt in Einbahnstraßenrichtung. Daher empfehlen auch UDV und BASt eine Öffnung von Einbahnstraßen. Zudem führt eine Öffnung der Einbahnstraßen zu einem engmaschigeren Radnetz, was eine direktere Routenführung ermöglicht und somit die Attraktivität der Radnutzung erhöht, weshalb geöffnete Einbahnstraßen zum Standardrepertoire der Radverkehrsförderung gehören.

Damit das Fahren durch die geöffneten Einbahnstraßen auch wirklich sicher ist, ist insbesondere die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer wichtig. Zudem sollte konsequent am rechten Fahrbahnrand gefahren werden. Auch bei einmündenden Straßen oder Grundstücksausfahrten sowie beim Ein- und Ausparken ist besondere Vorsicht geboten. Die allgemeinen Vorfahrtsregeln gelten auch in geöffneten Einbahnstraßen. Darüber hinaus gilt auch bei den geöffneten Einbahnstraßen im Innenstadtbereich besondere Rücksicht gegenüber Fußgängern, hier also bitte langsam fahren und ggf. absteigen. Das Befahren der Gehwege mit dem Fahrrad durch Erwachsene bleibt untersagt. Diese haben die Fahrbahn zu nutzen.

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