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Verwarnkarten werden an Schrottfahrräder angebracht
nach 4 Wochen werden die Räder entfernt
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 03.04.2024 10:36 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Im Sinne des Umweltschutzes und für eine bessere Fitness nutzen immer mehr Menschen im Alltagsverkehr das Fahrrad. Die Stadt Deggendorf unterstützt diese Entwicklung z.B. durch Fahrradbügel auf öffentlichen Flächen. Wenn Schrotträder die Fahrradbügel für andere Fahrradfahrer blockieren, führt dies zu großem Ärgernis bei den jeweiligen Fahrradfahrern. Zudem sind sie ein unschöner Anblick und stellen ein Verletzungsrisiko für vorbeigehende Passanten dar, wenn beispielsweise Speichen oder scharfkantige Schutzbleche abstehen.

 

Schrottfahrräder können aus dem öffentlichen Raum entfernt werden, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt, weil es Abfall ist. Das ist immer dann zu vermuten, wenn das Fahrrad schrottreif ist, es also nur mit erheblichen Aufwand wieder entsprechend seiner Bestimmung genutzt werden kann. Es werden auch Fahrräder aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt, die nicht unmittelbar als Schrott anzusehen sind. Das sind Fahrräder, die mindestens sechs Monate nicht bewegt wurden, dies aufgrund des Allgemeinzustandes auch entsprechend ersichtlich ist und die nur mit erheblichen finanziellen Aufwand wieder instandgesetzt werden können . Bei diesen Fahrrädern besteht die Vermutung, dass das Eigentum an der Sache aufgegeben wurde.

 

Solche Räder werden nun in einer Aktion der Stadt mit einem Aufkleber versehen, der den Eigentümer auffordert, es aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Wenn dies nicht erfolgt wird das Alt-Fahrrad durch die Stadt Deggendorf nach vier Wochen entfernt und der Verwertung zugeführt.

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