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Ca. 24.100 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Stadt erhalten bis spätestens 02.02.2025 die Wahlbenachrichtigungen, mit der Information, in welchem Wahllokal sie wählen können.
Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte im Wahlamt nachfragen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt Deggendorf vorliegt, denn dies ist Voraussetzung für das Wahlrecht.
Jede(r) Stimmberechtigte kann in dem zugewiesenen Wahllokal mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief, einem Personalausweis oder Reisepass wählen. Auf der Wahlbenachrichtigung sind barrierefreie Wahllokale mit dem Aufdruck des Rollstuhlfahrersymbols gekennzeichnet.
Alternativ zur Stimmabgabe in einem Wahllokal hat jede(r) Wähler(in) auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Da die Fristen wegen der vorgezogenen Bundestagswahl verkürzt wurden, stehen die Stimmzettel voraussichtlich erst ab der zweiten Februarwoche 2025 zur Verfügung.
Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen können folgendermaßen angefordert werden:
- Persönliche Vorsprache im Neuen Rathaus, Wahlamt, Zi.-Nr. 011, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf.
Hinweis: Die Briefwahlunterlagen dürfen an Dritte nur ausgehändigt werden, wenn die Rückseite der Wahlbenachrichtigung einschließlich der Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben ist. Eine bevollmächtigte Person darf dabei nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. - Einscannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung
- Beantragung über das Internet im Bürgerserviceportal unter
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/deggendorf unter dem Punkt Briefwahlantrag. Hierbei sollte der Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer angegeben werden. - Postalische Anforderung, Beantragung per Fax oder per E-Mail an buergeramt@deggendorf.de unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Ort.
Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, im Wahlamt der Stadt Deggendorf beantragt werden.
Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen nicht zugegangen ist oder diesen verloren haben, können am Samstag, 22.02.2025 bis 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein erhalten.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist eine Erteilung des Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.