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Wahlbenachrichtigungen werden verschickt
Versand der Briefwahlunterlagen erst ab 16.02. möglich
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 03.02.2026 08:58 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Frau mit Wahlumschlag der STadt Deggendorf beim Einwerfen in eine Wahlurne
Ei­nes der grund­le­gen­den staats­bür­ger­li­chen Rech­te. Al­le Wahl­be­rech­tig­ten soll­ten da­von Ge­brauch ma­chen!

Ca. 26.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Stadt erhalten bis spätestens 15.02.2026 die Wahlbenachrichtigungen, mit der Information, in welchem Wahllokal sie wählen können. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte im Wahlamt nach­fragen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt Deggendorf vorliegt, denn dies ist Voraussetzung für das Wahlrecht.

 

Jede(r) Stimmberechtigte kann in dem zugewiesenen Wahllokal mit dem Wahlbenachrichtigungs­brief und einem Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger mit dem Identitätsausweis oder einem Reisepass wählen. Auf der Wahlbenachrichtigung sind barrierefreie Wahllokale mit dem Aufdruck des Rollstuhlfahrersymbols gekennzeichnet. Alternativ zur Stimmabgabe in einem Wahllokal hat jede(r) Wähler(in) auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Briefwahlunterlagen werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben vom Wahlamt erst ab Montag, 16.02.2026 ausgehändigt oder verschickt.

 

Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen können folgendermaßen angefordert werden:

  • Persönliche Vorsprache im Neuen Rathaus, Wahlamt, Zi.-Nr. 011, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf. Hinweis: Die Briefwahlunterlagen dürfen an Dritte nur ausgehändigt werden, wenn die Rückseite der Wahlbenachrichtigung einschließlich der Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben ist. Eine bevollmächtigte Person darf dabei nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
  • Einscannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung
  • Beantragung über das Internet im Bürgerserviceportal unter
    https://www.buergerservice-portal.de/bayern/deggendorf unter dem Punkt Briefwahlantrag. Hierbei sollte der Stimmbezirk und die Wählerverzeichnisnummer angegeben werden.
  • Postalische Anforderung, Beantragung per Fax oder per E-Mail an buergeramt@deggendorf.de unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Ort.

Für die Kommunalwahlen am 08.03.2026 kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr, im Wahlamt der Stadt Deggendorf beantragt werden. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen nicht zugegangen ist, können am Samstag, 07.03.2026 bis 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein erhalten. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist eine Erteilung des Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.

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