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Zweite Runde zur Datenerhebung im Rahmen der Neuerstellung des Mietspiegels startet
Unterstützung durch angeschriebene Mieter gefragt
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 07.03.2024 10:17 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten

Bereits im Dezember 2023 wurden 1.500 per Zufallsstichprobe ausgewählte Mieterinnen und Mieter im Stadtgebiet Deggendorf um Rückmeldung der Daten aus ihrem aktuellen Mietspiegel gebeten, denn im Jahr 2024 soll die zweite Auflage des Deggendorfer Mietspiegels erscheinen. Da zum Fristende im Februar noch nicht genügend Rückmeldungen für ein repräsentatives Ergebnis bei der Stadt Deggendorf eingegangen sind, folgt eine zweite Beteiligungsrunde. Weitere 1.500 zufällig ausgewählte Mieterinnen und Mieter werden in einem Schreiben um die Meldung ihrer Daten gebeten.

 

Die ausgewählten Personen erreicht in den nächsten Tagen ein städtisches Schreiben, welchem das Formular für die Übermittlung der Daten aus dem Mietvertrag angehängt ist. Dieses kann einerseits handschriftlich ausgefüllt und an die Stadt Deggendorf – Wirtschaftsförderung – Franz-Josef-Strauß-Straße 3, 94469 Deggendorf, per E-Mail als Scan an mietspiegel@deggendorf.de oder als Fax an 0991/2960-109 gesendet werden. Andererseits ist es möglich, die Daten ganz bequem online über die städtische Website zu melden. Folgen Sie hierzu einfach dem QR-Code, der auf dem Schreiben und dem Fragebogen abgedruckt ist. Die Stadt Deggendorf bittet um Mitwirkung und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen, damit ein rechtssicheres und korrektes Werkzeug zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Einzelfall geschaffen werden kann.

 

Die zufällig ausgewählten Personen müssen keine Offenbarung ihrer Daten befürchten. Diese werden nämlich sobald sie eingegangen sind anonymisiert und fließen dann in die Regressionsrechnung ein, sodass ein Rückschluss auf Einzelpersonen ausgeschlossen ist. Erst der qualifizierte Mietspiegel selbst wird samt Dokumentation auf der städtischen Website veröffentlicht. Wer sich über den aktuell gültigen einfachen Mietspiegel informieren möchte, gelangt über den Link https://www.deggendorf.de/leben/bauen-wohnen/einfacher-mietspiegel zu den entsprechenden Informationen.

 

Die angeschriebenen Personen sind gem. Art. 238 § 2 Abs. 2 EGBGB verpflichtet, die erbetene Auskunft zu erteilen, da es sich um die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels handelt. Dies ergibt sich aus dem Mietspiegelreformgesetz. Auch Mieterinnen und Mieter, die in der ersten Runde angeschrieben wurden, haben damit über das erste Fristende hinaus die Gelegenheit ihre Daten zu übermitteln. Sollte das Anschreiben bzw. das Formular nicht mehr vorliegen, kann dieses bei der Stadt Deggendorf erneut angefordert werden.

 

Die Stadt Deggendorf bedankt sich – auch wenn die Angaben verpflichtend sind – dennoch bei jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin, die ihre Daten zur Verfügung stellen, mit einem kostenlosen Eintritt in das Freibad des „elypso“ in der Sommersaison 2024. Der Gutschein wird mit einem gesonderten Schreiben zugeschickt. Als Rückmeldefrist wurde der 28.03.2024 festgelegt.

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