Einschränkungen Wochen- & Bauernmarkt
wegen gestiegenen Corona-Neuinfektionen
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 10.12.2020 15:32 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
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Gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 der Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 200 pro 100.000 Einwohner untersagt.
Dieser Wert wurde im Landkreis Deggendorf nun erstmalig überschritten.
Aus diesem Grund informiert die Stadt Deggendorf darüber, dass ab Freitag, 11.12.2020 lediglich ein auf Lebensmittel beschränktes Warensortiment auf dem Wochenmarkt und Bauernmarkt angeboten werden kann. Marktstände mit einem davon abweichenden Warensortiment, wie z.B. Gestecken, sind derzeit nicht erlaubt.