Aufgabe des Stadtarchivs ist es, das schriftliche Erbe der Stadt Deggendorf zu bewahren, zu erschließen, zu ordnen und für die Benutzung zugänglich zu machen. Außer den historischen Urkunden und Akten sowie dem aufbewahrungswürdigen Schriftgut des Stadtrates und der Stadtverwaltung sammelt das Stadtarchiv Karten und Pläne, ungedruckte Schriften, Publikationen, Plakate, Fotodokumente, Ansichtskarten und andere bildliche Darstellungen sowie Zeitungsausschnitte über die Stadt, Jahrbücher, Festschriften und weitere Veröffentlichungen der Vereine, Schulen und anderer Institutionen Deggendorfs sowie die örtlichen Presseorgane, um nachfolgenden Generationen ein möglichst umfassendes Quellenmaterial unserer heutigen städtischen Gesellschaft zu hinterlassen.
Gegenüber den Benutzern tritt das Archiv als „Hüter der Vergangenheit“ auf. Dabei wird das Verwaltungshandeln aus allgemeingesellschaftlichen, juristischen und historischen Gründen auf Dauer nachvollziehbar und kontrollierbar gemacht. Es ermöglicht eine Orientierung in der gesellschaftlichen Wirklichkeit.
Dem Benutzer stehen diese gesammelten und erschlossenen Informationen über die Geschichte der Stadt zur Entfaltung seiner Persönlichkeit und seines davon hergeleiteten Informationsbedürfnisses zur Verfügung. Er hat Anspruch auf die Nutzung von Archivgut, sofern keine schutzwürdigen Gegeninteressen entgegenstehen.
Der Anspruch von Benutzern auf die Informationen eines Archivs ist in verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen verankert worden. Dabei ist neben der bayerischen Gemeindeordnung (Art. 59) das bayerische Archivgesetz von 1990 maßgebend. Die Stadt Deggendorf hat darauf fußend am 6. Juli 1994 eine Satzung für die Benutzung des Stadtarchivs und eine Gebührenordnung für die Nutzung von Archivmaterialien erlassen.
Kontakt zum Amt
94459 Deggendorf
Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr