Preise & Ehrungen

Anton-Brunner-Musikpreis

Der Deg­gen­dor­fer Bür­ger An­ton Brun­ner er­rich­te­te an­läss­lich sei­nes 90. Ge­burts­ta­ges mit dem Be­trag von 100 000,– DM ei­ne im­mer­wäh­ren­de Stif­tung bei der Stadt Deg­gen­dorf mit dem Ti­tel: An­ton-Brun­ner-Preis für Mu­sik­ta­len­te. Sinn und Zweck der Stif­tung ist die För­de­rung von Mu­sik­ta­len­ten der stu­die­ren­den Ju­gend an den vier Gym­na­si­en des Land­krei­ses Deg­gen­dorf. Der Zins­er­trag wird in vier glei­chen Tei­len an Co­me­ni­us-Gym­na­si­um Deg­gen­dorf und Ro­bert-Koch-Gym­na­si­um Deg­gen­dorf, St.Mi­cha­els-Gym­na­si­um Met­ten und St.-Gott­hard-Gym­na­si­um Nie­der­al­teich für Ein­zel­best­leis­tun­gen ih­rer Schü­le­rin­nen und Schü­ler auf dem Ge­biet der In­stru­men­tal­mu­sik ver­ge­ben. Ei­ne Ju­ry je­der Schu­le schlägt vor, die Stadt ent­schei­det de­fi­ni­tiv. Die Ver­wal­tung der Stif­tung, so­wie die Durch­füh­rung der Preis­ver­lei­hung zum En­de des Schul­jah­res ob­lie­gen dem Ober­bür­ger­meis­ter der Stadt Deg­gen­dorf.

PreisträgerInnen 2023
Nächster Termin: 2025

Kulturförderpreis

Seit 1992 ver­leiht die Stadt Deg­gen­dorf den Kul­tur­för­der­preis an jun­ge Deg­gen­dor­fer Künst­ler. In Fra­ge kom­men Künst­ler, die ge­bür­ti­ge Deg­gen­dor­fer sind und/oder ih­ren Le­bens- und Schaf­fens­mit­tel­punkt in Deg­gen­dorf ha­ben und die das 35.Le­bens­jahr noch nicht über­schrit­ten ha­ben. So­fern es sich bei dem Preis­trä­ger um ei­ne Grup­pe han­delt, er­hält der je­wei­li­ge Lei­ter stell­ver­tre­tend für al­le den Kul­tur­för­der­preis. Soll­te im Tur­nus von 3 Jah­ren kein ent­spre­chen­der Preis­trä­ger im Ver­ga­be­jahr ge­fun­den wer­den, ver­fällt der Kul­tur­för­der­preis er­satz­los. Die Preis­trä­ger soll­ten über Jah­re ge­se­hen aus al­len Kul­tur­be­rei­chen kom­men. Ein Fach­gre­mi­um, zu­nächst aus je ei­nem Ver­tre­ter der Stadt Deg­gen­dorf, des Kul­tur­ver­eins, des Co­me­ni­us-Gym­na­si­ums, des Ro­bert-Koch-Gym­na­si­ums, der Deg­gen­dor­fer Künst­ler­grup­pe, des Kunst­ver­eins, der Pfar­rei­en Ma­riä Him­mel­fahrt, St. Mar­tin und der evan­ge­li­schen Kir­chen­ge­mein­de so­wie der Brauch­tums­pfle­ge schlägt den Preis­trä­ger vor. Wenn es not­wen­dig oder zweck­mä­ßig er­scheint, be­dient sich das Gre­mi­um wei­te­rer Fach­leu­te. Der Kul­tur­se­nat ent­schei­det über die Ver­ga­be des Prei­ses.
Der Kul­tur­för­der­preis wird je­weils im Herbst ver­lie­hen und dient der künst­le­ri­schen För­de­rung. Ver­bun­den da­mit ist ein Geld­be­trag von 2.500,– € und ei­ne Ur­kun­de. Die­se wird im Rah­men ei­nes Fest­ak­tes im His­to­ri­schen Saal des Al­ten Rat­hau­ses ver­lie­hen. Der Preis­trä­ger er­hält die Mög­lich­keit sich im Rah­men ei­ner Ver­an­stal­tung in ei­nem der vier Häu­ser des Kul­tur­vier­tels zu prä­sen­tie­ren.

 

Nächster Termin: 2026

Hochschulpreis

Der Deggendorfer Hochschulpreis wird nun alle zwei Jahre an Absolventen, Professoren oder Projektgruppen der Technischen Hochschule Deggendorf verliehen. Prämiert werden abgeschlossene und bereits bewertete Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen oder angewandte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten aus allen wissenschaftlichen Disziplinen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten einen Bezug zur Stadt Deggendorf oder zum Verflechtungsraum Deggendorf aufweisen. Berücksichtigung finden insbesondere Leistungen, die sich durch besondere Innovativität, durch neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der Forschung oder erkennbare Vorteile in Form einer Prozessoptimierung bei der praktischen Anwendung auszeichnen. Bachelor- und Masterarbeiten werden nur berücksichtigt, wenn sie mindestens mit der Note 2 bewertet worden sind. Der Deggendorfer Hochschulpreis ist alle zwei Jahre mit 10.000 € dotiert. Der Preis kann an einen oder an mehrere Bewerber oder nur zu einem Teilbetrag vergeben werden. Für den Fall, dass bei Ablauf des festgelegten Abgabetermins kein geeigneter Bewerber vorhanden ist, wird der Preis in diesem Jahr nicht vergeben. Die Entscheidung über die Vergabe des Deggendorfer Hochschulpreises erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus

Das Gremium beschließt über die Preisvergabe mit Mehrheitsentscheidung (einfache Mehrheit). Die Mitglieder des Gremiums können sich bei der Ermittlung der Preisträger durch fachkundige Personen ihrer Wahl beraten lassen. Die Preisvergabe ist endgültig und erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Bewerber für den Deggendorfer Hochschulpreis stellen ihre Anträge über die/den Präsidentin/Präsidenten der Hochschule an die/den Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister der Stadt Deggendorf. Die Anträge müssen enthalten:

In begründeten Einzelfällen kann das Auswahlgremium auf einzelne Antragsregeln verzichten.

Nächster Termin: 2025

Kontakt

Kulturamt der Stadt Deggendorf
Franz-Josef-Strauß-Straße 3
94469 Deggendorf

Tel: +49(991)2960-530
Fax: +49(991)2960-539
E-Mail: kulturamt@deggendorf.de

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