Von der selbständigen Gemeinde zum eigenständigen Ortsteil
Das jahrhunderte lange Nebeneinander von Deggendorf und Schaching war nicht immer harmonisch. Zwar waren beide Gemeinden wirtschaftlich aufeinander angewiesen, doch gab es genügend Reibungsflächen die Anlass zu Streitigkeiten gaben. Am bekanntesten dürfte die Auseinandersetzung um Weiderechte auf der Bogenwiese gewesen sein. Dieser Streit währte rund 250 Jahre und wurde erst 1855 durch einen Entscheid der Regierung beigelegt. Das Ende dieser Zwistigkeit feierte man mit dem „Weidefest“, das durch seine Wiederholung schließlich zum Deggendorfer Volksfest wurde. Aber auch während des Prozesses der Eingemeindung von Schaching nach Deggendorf – der sich immerhin auch über insgesamt 76 Jahre hinzog – war das Verhältnis zu Schaching nicht immer als herzlich zu bezeichnen.
Deggendorf war in seiner Geschichte mit zahlreichen Privilegien ausgestattet worden, die die Stadt zu einem regionalen wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Zentrum machten. Im 19. Jahrhundert wurde diese Stellung ausgebaut und versucht, industrielle Betriebe hier anzusiedeln. Die Einwohnerzahl stieg in der Stadt von 3169 (1800) auf 6843 im Jahre 1900. Diese beiden Umstände führten aber auch an die Grenze der Leistungsfähigkeit der Stadt Deggendorf. Denn man verfügte nicht mehr über den Platz für die Ansiedlung von Betrieben bzw. man konnte kaum mehr Bauplatz für die Einwohner finden. Wie ein Halbring hatten sich die Ortschaften, Weiler und Einöden der Gemeinde Schaching von Westen über Norden nach Osten um die Stadt gelegt. Die Gemeinde Schaching bestand aus Aletsberg, Au, Bauernmühle, Bruckhof, Breinreut, Donaulände, Helfkam, Himmelreich, Hirzau, Hundsbuckl, Kobelsberg, Kohlhof, Kreut, Kriegermühle, Lehmberg, Neumühle , Niederkandelbach, Oberdippling, Oberkandlbach, Oberperlasberg, Schaching, Schalterbach, Schedlhof, Scheuering, Schleiberg, Schluttenhof, Simmling, Tannberg, Unterdippling, Unterperlasberg, Waffenhammer und Wollspinnfabrik, und stieß im Südosten an die Gemeindegrenze von Deggenau. Insgesamt umfasste die politische Gemeinde Schaching eine Fläche von 1172 ha, während sich Deggendorf auf lediglich 446 ha erstreckte. Für die Stadt war eine Erweiterung von existenzieller Notwendigkeit, vor allem die Gründe entlang der Donau schienen damals in Anbetracht der aufkommenden Donau-Dampfschifffahrt wertvollste Gebiete zu werden.
Erster großer Eingemeindungsversuch
Erstmals versuchten die Deggendorfer 1859 ein Stück der Bogenweide, die sich rechts des unteren Bogenbaches bis zu seiner Mündung in die Donau unterhalb der ehemaligen Brücke erstreckte in ihr Burggeding zu holen. Im Zusammenhang mit dem Streit um diese Weide wurde 1855 einigen Deggendorfern ein Teil der Bogenweide zu Eigentum gegeben, der Grund verblieb jedoch weiterhin in der Gemeinde Schaching und damit auch in deren Jurisdiktion und Steuerhoheit. Doch gerade dieser Teil erschien den Deggendorfern für die Zukunft äußerst erstrebenswert. Hier am Donauufer sollten die Lagerhäuser und Stapelplätze von Donauschiffern entstehen, hier wollte man die damals in Planung befindliche stabile Donaubrücke mit gleichzeitiger Eisenbahnbrücke erbauen, und hier, auf diesem 40 Tagwerk großen Grund, sollte später auch der Deggendorfer Bahnhof errichtet werden. Man (die „allerunterthänigst treugehorsamsten bürgerlichen Weidegrundbesitzer von Deggendorf“) stellte also die Bitte „Eure königliche Majestät wollen allergnädigst zu genehmigen geruhen, dass unser Weidegrund … von der Gemeinde Schaching losgetrennt und dem Burgfrieden der Stadt Deggendorf einverleibt werde“. Dieses Schreiben war natürlich ganz im Sinne der Stadt und diese bestätigte in einem weiteren Brief an die Regierung den Wahrheitsgehalt der Aussagen und dass die Intention der Weidegrundbesitzer auch die der Stadt war. Obwohl Schaching sich gegen diese Absicht aussprach, genehmigte das Staatsministerium der Justiz und des Innern am 24. Mai 1860 das Anliegen der Deggendorfer.
Es waren Privatleute, die im Juli 1883 den ersten großen Eingemeindungsversuch einleiteten. 29 Schachinger Hausbesitzer stellten einen Antrag an die Stadt Deggendorf, man möge Schritte zur Einverleibung von (der Ortschaft)Schaching nach Deggendorf einleiten um damit einen „schon längst existenten Wunsch“ nachzukommen. Man versäumte nicht die Vorteile, welche eine solche Eingemeindung für die Stadt Deggendorf hätte, herauszustellen, wie z. B. eine Abrundung des Gebietes, und die Einverleibung des Deggendorfer Bahnhofes und der Umschlagsstation der süddeutschen Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft, die beide auf Schachinger Gemeindegebiet standen. Und auch die Polizeiverwaltung hätte Vorteile von einer solchen Vereinigung: Sie war mit der Betreuung des Bahnhofes beauftragt, konnte aber außerhalb dieses Gebäudes (in Schaching) keine Befugnisse ausüben. Ärgerlich für die Deggendorfer war zudem, dass sie den Ausbau der Bahnhofstraße auf Schachinger Territorium übernommen hatten und für die Beleuchtung dieser Straße zuständig waren, aber keine Möglichkeit hatten diese Straße durch die städtische Polizei überwachen zu können, nachdem die Beleuchtung bereits mehrmals beschädigt worden war. Aber auch die Schachinger hätten Vorteile von dieser Fusion, würde doch der lästige Pflasterzoll entfallen, den die Schachinger Kleingärtner an Deggendorf entrichten mussten, wenn sie ihre Waren in der Stadt veräußerten.
1888: Ein weiterer Eingemeindungsversuch
Der Magistrat Deggendorf verschloss sich dieser Argumentation nicht, und informierte den Gemeinderat Schaching von diesem Plan. Dieser hielt jedoch von den Expansionsgelüsten der Deggendorfer nichts und beschloss „dem Antrage des Stadtmagistrates Deggendorf um Einverleibung der Ortschaft Schaching in den Stadtbezirk Deggendorf mit allen gesetzlich erlaubten Mitteln entgegenzutreten, also die Zustimmung zu versagen“. In der am 22. Oktober 1883 anberaumten Gemeindeversammlung kochte der Schachinger Volkszorn hoch und die 29 Unterzeichner wurden zum Teil als Nicht-Gemeindeangehörige entlarvt (Simmlinger, Egger, Sandweger und Deggendorfer). Andere konnten sich nicht mehr an ihre Unterzeichnung erinnern, waren sich über die Tragweite ihres Handelns nicht im Klaren oder wurden bei ihrer Unterschrift über den wahren Inhalt des Schreibens getäuscht. Im Übrigen war es nicht im Sinne der Gemeinde Schaching, dass sich das Eingemeindungsgesuch lediglich auf die Ortschaften Schaching und Helfkam bezog, alle anderen Ortschaften und Dörfer jedoch aus dieser Masse herausgehalten wurden. Dennoch brachte die Stadt Deggendorf den Prozess um die Eingemeindung auf den Weg, musste sich letztlich jedoch belehren lassen, dass eine Eingemeindung ohne die Zustimmung eines der Partner nur dann geschehen konnte, wenn ein öffentliches Interesse bestand, welches in diesem Falle aber nicht bestätigt werden konnte.
Genau nach diesem Muster wurde 1888 ein weiterer Eingemeindungsversuch gestartet. Diesmal schrieben 30 „ergebenste Anwesensbesitzer von Schaching“ im Juli an die Stadtgemeinde Deggendorf um im Staatsministerium des Inneren die Eingemeindung Schachings in die Stadtgemeinde Deggendorf zu betreiben. Die Begründung war gegenüber der vorherigen von 1883 lediglich um das Argument zur Erbauung einer Wasserleitung durch die Stadt Deggendorf erweitert. Es wurde angeführt, dass auf dem Gelände des Bahnhofs große Mengen an Holz gelagert werden und bei einem eventuellen Brand ganz Schaching in Flammen aufgehen könnte. Das Projekt wurde tatkräftig durch den „Deggendorfer Donauboten“ unterstützt, der die Argumente pro Eingemeindung breit darlegte. Dennoch weigerte sich der Gemeinderat Schaching einer Eingemeindung zuzustimmen. Die bestimmende Gemeindeversammlung hielt am 14. Oktober im Protokoll fest, „es sei der Einverleibung der Ortschaft Schaching in den Stadtbezirk Deggendorf nicht beizustimmen …“. Dieser nüchterne Protokolleintrag gibt jedoch nicht die Stimmung wider, die damals geherrscht haben mag. Es handelte sich wieder um den Versuch lediglich die Ortschaften Helfkam und Schaching nach Deggendorf einzugemeinden, bei der Gemeindeversammlung befand sich jedoch auch der gesamte Gemeindeausschuss, der aus allen Ortschaften Vertreter hatte und die natürlich gegen einen Zerfall ihrer Gemeinde waren. Es konnte jedenfalls keine Einigung pro Eingemeindung erzielt werden, „weil es gleich bei Beginn der Versammlung tumultarisch herging und die Anstreber der Einverleibung bei der Erregtheit, die sich in der Versammlung einstellte, es vorzogen, dieselbe zu verlassen“. Alle danach noch Anwesenden stimmten gegen den Antrag und unterschrieben das angefertigte Protokoll. Aufgrund dieser Sachlage war auch der Entscheid der Staatsregierung gegen den von der Stadt Deggendorf auf den Weg gebrachten Antrag auf Eingemeindung der Ortschaften Schaching und Helfkam vorhersehbar und wurde abgelehnt.
1906 stellte der Förderer-Verein Schaching einen Antrag auf Eingemeindung der Ortschaften Schaching und Helfkam in die Stadt Deggendorf. Man wollte dabei jedoch einige Struktur verbessernde Maßnahmen für die Ortschaft erreichen wie z. B. die Errichtung eines Schlachthauses dort, die Verlegung des Elektrizitätswerkes nach Schaching, die Abgabe von Wasser und Elektrizität zu den gleichen Bedingungen wie es die Deggendorfer erhalten, die Errichtung der Realschule in Schaching sowie den Erhalt einer Postfiliale. Im Stadtrat Deggendorf wurde beschlossen, diese Anregungen/Forderungen nach sachlichen Gründen jeweils zu entscheiden. Prinzipiell war man natürlich für eine Eingemeindung und kam auch soweit möglich dem Förderverein mit Absichtserklärungen entgegen. Dieses Mal befürwortete auch der Gemeinderat Schaching mit 8:3 Stimmen dieses Vorhaben, behielt sich jedoch vor, über die Bedingungen noch verhandeln zu wollen. Und auch in der am 22. April einberufenen Gemeindeversammlung schienen die Befürworter mit ihren Argumenten Oberhand zu bekommen. Doch die Abstimmung brachte ein anderes Ergebnis: 62 Anwesende sprachen sich gegen eine Eingemeindung aus, lediglich 34 Gemeindebürger wollten Deggendorfer werden. Damit war, obwohl Deggendorf diese Angelegenheit weiter verfolgte, die Grundlage für eine erfolgreiche Eingemeindung nicht mehr gegeben und wurde auch abschlägig von der Regierung behandelt. Im Gegenzug verwehrte der Stadtrat Deggendorf dem von Schreinermeister Simon Renner gestellten Antrag, die Ortschaft Schaching an die städtische Wasserleitung anzuschließen die Genehmigung.
Nächster Versuch: 1926
1926 erst konnte der nächste Versuch zur Eingemeindung Schachings gemacht werden. Das Projekt der Bogenbachregulierung verdeutlichte beiden Gemeinden, wie eng das Schicksal von Schaching mit dem der Stadt Deggendorf verknüpft war. Zu viele Hochwässer hatten beide Gemeinden bereits ertragen müssen, und zudem drohte die langsame aber stetige Versumpfung der Bogenweide mit allen denkbaren gesundheitlichen Auswirkungen auf die Anlieger. Nach zweijähriger Planungszeit schien auch die Finanzierung gesichert und am 30. Januar 1926 signalisierte Schaching seine Beteiligung an dem Projekt. Die vielen gemeinsamen Berührungs- und Reibungspunkte machten aber auch deutlich, wie sehr die unterschiedlichen Behandlungsweisen das Erreichen eines gemeinsamen Zieles erschwerten.
Die Frage einer Eingemeindung von Schaching in die Stadt Deggendorf war dadurch wieder aktuell geworden. Erstmals ging die Initiative jetzt von Deggendorf aus. Bürgermeister Anton Reus beauftragte Magistratsrat A. Weber zu erkunden, ob ein solcher Versuch derzeit aussichtsreich sei. In einem vertraulichen Gespräch mit dem Schachinger Gemeindeobersekretär Langer wurde deutlich, dass die Ortsteile Schaching und Helfkam durchaus für eine Eingemeindung nach Deggendorf stimmen würden, jedoch alle anderen Ortschaften, Weiler und Einöden im Gemeindebereich Schaching diese ablehnen würden, sofern sie nicht mit eingegliedert werden. Zudem sollte der Anstoß zu diesem Akt von der Stadt Deggendorf ausgehen. In einer Denkschrift fasste Weber das Für und Wider einer Eingemeindung zusammen: Für Deggendorf war eine wirtschaftliche Ausdehnung unbedingt notwendig, aufgrund der geografischen Gegebenheiten jedoch unmöglich, obwohl die Stadt durch die Lage an der Donau und den Übergang darüber beste Voraussetzungen gehabt hätte. Für die Eingemeindung Schachings würde nur die Tatsache sprechen, weil damit die Möglichkeit geschaffen werden würde aus privater Hand Gründe zu kaufen und sie Industrie und Handel zur Verfügung zu stellen. Nachteile würden für beide Gemeinden entstehen: Die Schachinger müssten bei einer Eingemeindung mehr steuerliche Abgaben entrichten (z. B. wies Kommerzienrat Vollmuth aus Schaching, Inhaber einer Holzwarenfabrik, entrüstet darauf hin, dass er nach einer Eingemeindung nach Deggendorf 3000 Mark mehr Gemeindeumlage zu zahlen hätte), die Stadt Deggendorf würde Geld aufbringen müssen um die sämtliche in privater Hand befindlichen interessanten Gründe aufzukaufen, man müsste den Pflasterzoll gegenüber Schaching fallen lassen müssen, man würde mit dem Erwerb Schachings kaum Kapital bekommen sondern sich die Verpflichtung zu großen Leistungen einhandeln wie Bauten zur Behebung der Wohnungsnot, Verbesserung der Gemeindewege, Bau der Wasserleitung und Kanalisation, man würde die Beleuchtung und Elektrifizierung in großem Maße erfüllen und soziale (Krankenhaus, Armenfürsorge) und polizeiliche Verpflichtungen in Schaching übernehmen müssen. Für die Eingemeindung sprach lediglich der Gedanke „ein Deggendorf zu schaffen, das würdig und in der Lage ist, den an sie herantretenden Bedürfnissen einer mächtigen Entwicklung nach jeder Richtung zu entsprechen um bereit zu sein, Industrie und Handel innerhalb des dann geschaffenen großen Stadtgebietes aufzunehmen und gedeihen zu lassen“. „Nicht die Abwägung von Vor- und Nachteilen soll ausschlaggebend für Deggendorf sein, sondern der große weit blickende Gedanke der Wirtschafts- und Entwicklungspolitik“. Gesellschaftlich waren die Grenzen zwischen Deggendorf und den umliegenden Gemeinden bereits gefallen. Einige Haushalte bezogen Strom und Wasser aus Deggendorf, die Ortschaft Schaching wurde von der Deggendorfer Feuerwehr betreut, da Schaching ihr Feuerwehrhaus in Niederkandlbach hatte und die Anfahrt von dort wesentlich länger dauerte als von Deggendorf aus. Auch waren die Schachinger Kinder in Deggendorf eingeschult und die Bewohner Schachings waren Mitglieder in der Pfarrei Mariä Himmelfahrt und wurden im Friedhof Deggendorf beerdigt. Für die vielen Kleingärtner Schachings war der Markt in Deggendorf ihr fast alleiniger Absatzort.
Eingemeindung 1934
Zu diesem Zeitpunkt entschloss sich der Gemeinderat Schaching zum Bau einer Hochdruckwasserleitung, die sie durch die bereits 1922 gekauften 18 Quellen in Scheuering speisen wollten. Damit war für die Gemeindebürger Schachings ein wesentliches Argument für die Eingemeindung nach Deggendorf weggefallen.
Obwohl sich Deggendorf am 22. Oktober in einer Stadtratssitzung alle diese Vor- und Nachteile detailliert vor Augen führte blieb nur der Entschluss übrig, dass diese Eingemeindungsfrage „jetzt oder nie“ entschlossen angegangen werden müsse. Denn eine alternative Erweiterung auf den Gemeindegrund Deggenaus scheiterte an den überzogenen Forderungen dieser Gemeinde im Falle einer Eingemeindung. Doch die Verhandlungspartner in Schaching rückten mehr und mehr von dem Vereinigungsgedanken ab, so dass Bürgermeister Reus Verhandlungen mit dem Staatsministerium des Inneren aufnahm. Er erklärte, dass er von dort eine ziemlich bestimmte Zusage erhalten habe, dass diese Frage in seinem Sinne entscheiden werde. Als dies bekannt wurde, entrüsteten sich die Schachinger und beriefen am 4. Januar 1927 eine Sondersitzung des Gemeinderates ein. Dort erklärten sie einstimmig, „dass wir nicht gewillt sind uns in Deggendorf eingemeinden zu lassen, da es weder für uns noch für Deggendorf Vorteile bringen kann“. Man entsandte eine Delegation in das Staatsministerium des Innern nach München um hierüber Bericht zu erstatten. Auch dort wollte man nicht entgegen der geschlossenen Phalanx der Eingemeindungsgegner entscheiden und wies den Antrag der Stadt Deggendorf letztlich ab.
1934 griff die Stadt Deggendorf das Thema Eingemeindung von Schaching erneut auf. Sie teilte der Gemeinde Schaching mit, dass auf Anregung der Kreisleitung Deggendorf der NSDAP eine Besprechung zu diesem Thema auf den 12. Mai anberaumt ist. Dazu war ein Haushaltsplan, eine Vermögens- und Schuldenaufstellung, die Zahlen der Wohlfahrtsbelastung und die Unterlagen zur Gemeindesteuer mitzubringen. Bereits in der folgenden Schachinger Gemeinderatssitzung am 30. Mai 1934 – es war die erste Sitzung unter der Leitung von Bürgermeister Josef Treffer – stimmte man aufgrund der von den beiden Finanzausschüssen gepflogenen Verhandlungen mit 8:0 Stimmen dafür, dass man einer Fusion der beiden Gemeinden grundsätzlich nicht abgeneigt sei. Bereits am 29. Juni waren die Verhandlungen soweit gediehen, dass die Bedingungen einer Einverleibung in die Stadt formuliert werden konnten:
a) Die Durchführung eines Straßenbaus von der Eggerstraße in Bahnhofstraße
b) Die Bestallung von Schlossermeister Jakob Weinbeck zum Wasserwart für die gemeindliche Wasserleitung
c) Die Aufnahme des gesamten Gemeinderates in den Stadtrat Deggendorf
d) Die Befreiung von der Zwangspflicht zur Benutzung des Deggendorfer Leichenhauses
e) Die Elektrifizierung von Ober- und Niederkandlbach unter den gleichen preislichen Voraussetzungen wie das in Deggendorf der Fall ist. Nachträglich wurden diese „Anträge bzw. Bedingungen“ erweitert um
f) Überzug der Straßendecke mit einem staubfreien Belag vom Kriegerdenkmal bis Helfkam,
g) Übernahme des Verwaltungsinspektors, des Verwaltungsassistenten und des Inzipienten in die Stadtverwaltung Deggendorf
h) Die Berücksichtigung der Wunschliste des Ortsausschusses von Aletsberg sowie von Niederkandlbach.
Deggendorf war jedoch nicht bereit sich Bedingungen diktieren zu lassen. Es wurde einstimmig beschlossen, dass man bereit sei die Gemeinde in ihrem ganzen Umfange einzugemeinden. Dazu soll
- Das ganze Verwaltungs- und Finanzvermögen der Gemeinde Schaching mit allen Rechten und Pflichten übernommen werden
- Der Gemeindeinspektor und der Gemeindediener in städtische Dienste übernommen werden, sowie die Hinterbliebenenbezüge der Witwen des früheren Bürgermeister und Gemeindesekretärs weiter bezahlt werden und
- die im einzugemeindenden Gebiet liegenden Bezirksstraßenteile zu Eigentum und Unterhalt zu übernehmen.
Weitere Pflichten werden nicht übernommen werden. Die Gemeinde Schaching gab daraufhin klein bei und beschloss am 21. November einstimmig ihren alten Gemeinderatsbeschluss dahingehend abzuändern, „dass wir dem Beschluss des Stadtrates Deggendorf vom 14. September 1934 ohne weitere Vorbehalte oder Bedingungen zustimmen und dass die in unserem vorgenannten Beschlusse enthaltenen Feststelllungen nur ‚Wünsche’ darstellen von denen die Eingemeindung nicht abhängig gemacht werden will“.
Von der Aufhebung der Gemeinde Schaching berichtete lediglich eine dürftige kurze Nachricht im Deggendorfer Donauboten vom 2. April 1935:
„Schaching eingemeindet. Mit Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 30. März wurde mit Wirkung vom 31. III. 35 an die Gemeinde Schaching mit der kreisunmittelbaren Stadt Deggendorf vereinigt. Die Gemeinde Schaching ist damit aufgehoben.“