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Beschlüsse
Bau-, Stadtplanungs- und Umweltausschuss 21.07.2021
Einführung eines Deggendorfer Baulandmodells
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 23.07.2021 11:44 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Öuftaufnahme eines Wohngebietes symbolisiert die gerechte Verteilung von Wohnungsbau des Deggendorfer Baulandmodells

Am 21.07.2021 kam der Deggendorfer Bau-, Stadtplanungs- und Umweltausschuss zu seiner 6. Sitzung des Jahres zusammen. Hier die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:


Bebauungsplan „Hussitenweg-Nord“

Der Bauausschuss billigte den Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Entwurf des Bebauungsplanes „Hussitenweg – Nord“ und beschloss die Durchführung der eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.


Änderung des Bebauungsplans „Mitterfeld“

Für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 457 und 458 der Gemarkung Fischerdorf wurde die Aufstellung eines Deckblattes zur Änderung des Bebauungsplanes beschlossen.


Einführung eines Deggendorfer Baulandmodells

Der Deggendorfer Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, einen Grundsatzbeschluss zur sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) im Stadtgebiet vorzubereiten. Der Bauausschuss beriet den Grundsatzbeschluss vor, in welchem insbesondere die Bereiche der wesentlichen Rechtsgrundlagen, die Übernahme der unmittelbar mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten, der geförderte Wohnungsbau sowie die Folgekosten für die soziale Infrastruktur abgebildet werden. So sollen die Bauleitpläne eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Die Planungsziele lassen sich oft nur über den Abschluss städtebaulicher Verträge erreichen. In transparenter, planbarer und rechtssicherer Weise können die Ziele der SoBoN nur auf der Grundlage einer vom Stadtrat beschlossenen einheitlichen Richtlinie realisiert werden, die insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Angemessenheit und der Ursächlichkeit berücksichtigt. Die Stadt möchte damit sicherstellen, dass keine einseitigen Bevölkerungsstrukturen entstehen, bezahlbarer Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen geschaffen wird und damit eine nachhaltige Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Sozialstruktur gewährleistet werden kann. Der Bauausschuss nahm den Entwurf des Grundsatzbeschlusses „Deggendorfer Baulandmodell“ zur Kenntnis.

 

Errichtung eines Anbaus (Lagerflächen und Besprechungsraum) am bestehenden Fabrikationsgebäude in der Industriestraße 28

Die Baugenehmigung wurde erteilt.

 

Errichtung eines Einfamilienhauses als Ersatzhaus in Ufersbach 3

Der Bauausschuss stellte die Baugenehmigungen für das Vorhaben in Aussicht.

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