Bundestagswahl

Wähler im Wahllokal gibt Stimme zur Bundestagswahl in Deutschland ab

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23.02.2025 findet in Deutschland die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deggendorf

Wahlberechtigte Deutsche werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Deggendorf eingetragen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl (Sonntag, 12.01.2025) in Deggendorf mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind. Sie erhalten spätestens am 21. Tag vor der Wahl (Sonntag, 02.02.2025) eine Wahlbenachrichtigung. Andere Wahlberechtigte werden ab 13.01.2025 grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis ein­getragen. Der Antrag muss spätestens am 02.02.2025 beim Wahlamt der Stadt Deggendorf gestellt werden. Eine Eintragung kommt z. B. bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder Stadt in Betracht.

 

Rückkehrer aus dem Ausland

Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung folgendes:

  • Wer in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt und sich hier vor dem 42. Tag vor der Wahl (Sonntag, 12.01.2025) für eine Wohnung anmeldet, braucht und darf keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, weil er, wie jeder im Inland gemeldete Wahlberechtigte, von Amts wegen am Zuzugsort von der Gemeindebehörde in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
  • Wer sich nach dem 42. Tag, aber vor dem 21. Tag vor der Wahl anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Antrag nach Anlage 1 (zu Paragraf 18 Absatz 6 Bundeswahlordnung) für Rückkehrer eingetragen.
  • Wer bereits vor seiner Rückkehr vom Ausland aus einen Antrag nach Anlage 2 (zu Paragraf 18 Absatz 4 Bundeswahlordnung) oder Anlage 2a (zu Paragraf 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, hat sein Wahlrecht in der Gemeinde auszuüben, in der er aufgrund seiner Antragstellung in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.
  • Wer sich erst nach dem 21. Tag vor der Wahl (ab Montag, 03.02.2025) in der Bundesrepublik Deutschland anmelden wird, muss bereits vor seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland vom Ausland aus bis zum 21. Tag vor der Wahl (Sonntag, 02.02.2025) bei der zuständigen Gemeindebehörde den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 4 Bundeswahlordnung) oder Anlage 2a (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er sonst nicht mehr in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.

 

 Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland

Im Ausland lebende Deutsche, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben möchten, müssen vor jeder Wahl zum Deutschen Bundestag einen formgebunden schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

War Ihr letzter Wohnort vor dem Wegzug ins Ausland in Deggendorf, dann können Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Deggendorf beantragen. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= Sonntag, 02.02.2025) vorliegen. Bitte beachten Sie, dass es zwei verschiedene Antragsformulare gibt. Wählen Sie bitte unbedingt das für Sie richtige Formular aus!

Weitere Hinweise ersehen Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin. Dort finden Sie auch die Antragsformulare sowie ein Merkblatt als PDF zum Download.


Antrag und Informationen für Deutsche im Ausland:

https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html

Den Antrag nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 4 Bundeswahlordnung) können Sie herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und bis 02.02.2025 per E-Mail an buergeramt@deggendorf.de, Fax: 0991/2960-339 oder im Original an das Wahlamt senden.

Der Antrag nach Anlage 2a (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) muss ausgefüllt und unterschrieben im Original bis 02.02.2025 an die Stadt Deggendorf, Wahlamt,
Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf, gesendet werden. Eine Übersendung per E-Mail oder Fax ist hier nicht ausreichend.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefonnummer 0991/2960-310 oder per E-Mail buergeramt@deggendorf.de gerne zur Verfügung.

Bundestagswahl 2021 - Erststimme

Bundestagswahl vom 26. September 2021 – Gesamtergebnis

 

Erndl, CSU 6.306 Stimmen 37.21 %
Hagl-Kehl, SPD 2.875 16.96 %
Dr. Fellner, AfD 2.098 12.38 %
Al-Halak, FDP 1.084 6.40 %
Schwinger, GRÜNE 1.628 9.61 %
Demmlhuber, DIE LINKE 394 2.32 %
Behringer, FREIE WÄHLER 1.322 7.80 %
Sihr, ÖDP 199 1.17 %
Pfeffer, BP 300 1.77 %
Nizik, Die PARTEI 257 1.52 %
Reichardt, PIRATEN 113 0.67 %
Kiermaier, V-Partei ³ 79 0.47 %
Wandtner, dieBasis 293 1.73 %

Bundestagswahl 2021 - Zweitstimme

CSU 5.353 Stimmen 31.51 %
SPD 2.883 16.97 %
AfD 2.078 12.23 %
FDP 1.918 11.28 %
GRÜNE 1.792 10.55 %
DIE LINKE 452 2.66 %
FREIE WÄHLER 1.406 8.28 %
Sonstige 1.108 6.53 %

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