Newsroom
Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 26.09.2021 werden verschickt
Text von Stadt Deggendorf|Foto von Stadt Deggendorf|Stand: 19.08.2021 15:45 Uhr|Lesedauer: 2 Minuten
Briefwahlunterlagen: Stimmzettel, Umschlag und Ausfüllanweisung

Ca. 24.350 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Stadt erhalten bis spätestens 05.09.2021 die Wahlbenachrichtigungen mit der Information, in welchem Wahllokal sie wählen können.

Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte im Wahlamt nachfragen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt Deggendorf vorliegt, denn dies ist Voraussetzung für das Wahlrecht.

Jede(r) Wahlberechtigte kann in dem zugewiesenen Wahllokal mit dem Wahlbenachrichtigungs­brief, mit einem Personalausweis oder einem Reisepass wählen; Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält für barrierefreie Wahllokale den Aufdruck des Rollstuhlfahrersymbols.

Alternativ zur Stimmabgabe in einem Wahllokal hat jede(r) Wähler(in) auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können einfach und bequem über das Internet unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/deggendorf beantragt werden. Hierbei sollte der Wahlbezirk und die Wählerverzeichnisnummer angegeben werden.

Außerdem können die Briefwahlunterlagen auch über das Smartphone durch einscannen des QR-Codes angefordert werden. Eine zusätzliche Antragstellung per Post oder Fax ist hier nicht mehr notwendig.

Die Antragstellung kann auch per E-Mail an buergeramt@deggendorf.de unter Nennung von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) erfolgen, nicht aber telefonisch oder per SMS.

Die Wahlberechtigten haben zudem die Möglichkeit mit dem Wahlbenachrichtigungsschreiben einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen anzufordern. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist hierzu vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an die Stadt Deggendorf, Wahlamt, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf, zu senden. Die Anforderung der Briefwahlunterlagen kann auch außerhalb der Dienstzeiten in den Briefkasten der Stadt Deggendorf (Neues Rathaus, Franz-Josef-Strauß-Str. 3) eingeworfen werden.

Die Wahlberechtigten können die Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich im Neuen Rathaus, Wahlamt, abholen. Die Briefwahlunterlagen dürfen an Dritte ausgehändigt werden, wenn die Rückseite der Wahlbenachrichtigung einschließlich der Vollmacht ausgefüllt und unter­schrieben ist. Eine bevollmächtigte Person darf dabei nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis Freitag, 24.09.2021, 18:00 Uhr, im Wahlamt der Stadt Deggendorf beantragt werden.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn der Wahlraum nicht oder nur unter unzu­mutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist eine Erteilung des Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.

Themen in diesem Artikel

News zum Thema

Auch interessant