Grundsicherung
Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe. Dies bedeutet, dass Kinder bzw. Eltern grundsätzlich nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt jedoch ein Kind oder verfügen Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen von mehr als 100.000 €, so besteht kein Anspruch auf Grundsicherung.
Antragsberechtigt sind, unabhängig vom Bezug einer Rente
- Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Voraussetzung ist, dass das Einkommen und Vermögen des Antragstellers und seines im gleichen Haushalt lebenden Partners den Bedarf nicht überschreitet. Zum Einkommen gehören z.B.: Renten, Pensionen, Wohngeld, Erwerbseinkommen, Ehegattenunterhalt, Zinsen, sowie Miet- und Pachteinnahmen.
Zum Vermögen gehören z.B.: Haus und Grundvermögen, PKW, Bargeld, Wertpapiere, Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen, sowie Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen.
Die Anträge auf Grundsicherung sind mit den erforderlichen Nachweisen zu Einkommen, Vermögen, Mietbescheinigung, Nebenkosten, usw. im Bürgeramt einzureichen. Gleichzeitig kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Ob die Leistungen gewährt werden, entscheidet zuständigkeitshalber das Landratsamt Deggendorf, Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf.