Reisepass
Was wird benötigt?
Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigt ihr:
- Euren bisherigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass, auch wenn ungültig oder bereits abgelaufen)
- Bei erstmaliger Ausstellung oder erstmaliger Ausstellung in Deggendorf eine Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. eine Namenserklärung bei Spätaussiedlern
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Für unter 18-Jährige eine unterschriebene Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten sowie dessen/deren Ausweise/ Pässe
- Die Gebühr für den Reisepass ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Beantragung eines Reisepasses ist unabhängig vom Alter grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.
Eine Antragstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfordert die Unterschrift der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter) unter Vorlage der amtlichen Lichtbildausweise. Liegt die Personensorge nur bei einem Elternteil, benötigen wir den Nachweis des alleinigen Sorgerechts. Besteht für die Antragsteller*innen eine Betreuung, so ist der Betreuerausweis vorzulegen.
Der Antrag auf einen Reisepass muss ab dem 10. Lebensjahr von den Antragsteller*innen eigenhändig unterschrieben werden. Außerdem werden für die über 6 Jahre alten Antragsteller*innen Fingerabdrücke gespeichert.
In Ausnahmefällen kann ein Zweitpass oder weiterer Reisepass ausgestellt werden. Es muss ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen werden. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, wird im Bürgeramt geprüft.
Eine Änderung des Reisepasses ist nur bei einem Wohnungswechsel möglich. Änderung der persönlichen Daten, z.B. des Familiennamens durch Eheschließung, führen zur Ungültigkeit. Es ist ein neuer Reisepass zu beantragen.
Hinweise zur Abholung
Sobald uns euer beantragter Reisepass vorliegt, erhaltet ihr eine schriftliche Benachrichtigung. Wie lange es dauert, bis ihr euren Reisepass ausgehändigt bekommt, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. Laut Auskunft müsst ihr aktuell mit einer Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen rechnen. Die Abholung erfolgt ebenfalls im Bürgeramt. Zur Abholung bringt bitte euren alten Reisepass/Kinderreisepass oder den evtl. ausgestellten vorläufigen Reisepass mit. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss sich ausweisen können und die Vollmacht vorlegen.
Expresspass
Wenn ihr kurzfristig einen Reisepass benötigt, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Bei Beantragung vor 11.30 Uhr erhaltet ihr den Expresspass schon innerhalb von 4, ansonsten nach 4-5 Werktagen.
Voläufiger Reisepass
Vorläufige Reisepässe werden nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt, falls die Antragstellung des Expresspasses zeitlich nicht ausreicht. Es können jederzeit Nachweise, z.B. in Form von Flugtickets etc. verlangt werden, die bestätigen, dass die Beantragung eines Expresspasses zeitlich nicht mehr möglich ist.
48-Seiten-Pass
Vielreisende können einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen, den 48-Seiten-Pass, beantragen.
Gebühren & Gültigkeitsdauer
EU-Reisepass mit 32 Seiten – Antragstellende Person unter 24 Jahre | 37,50 € | 6 Jahre |
EU-Reisepass mit 32 Seiten – Antragstellende Person über 24 Jahren | 70,00 € | 10 Jahre |
EU-Reisepass mit 48 Seiten – Antragstellende Person unter 24 Jahren | 59,50 € | 6 Jahre |
EU-Reisepass mit 48 Seiten – Antragstellende Person über 24 Jahren | 92,00 € | 10 Jahre |
EU-Reisepass mit 32 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person unter 24 Jahren | 69,50 € | 6 Jahre |
EU-Reisepass mit 32 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person über 24 Jahren | 102,00 € | 10 Jahre |
EU-Reisepass mit 48 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person unter 24 Jahren | 91,50 € | 6 Jahre |
EU-Reisepass mit 48 Seiten/Expresslieferung – Antragstellende Person über 24 Jahren | 124,00 € | 10 Jahre |
Zweitpass / weitere Reisepässe | wie oben | 6 Jahre |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 € | 1 Jahr |
Zustimmungserklärung
Das Formular für die Zustimmungserklärung Ausstellung und Aushändigung eines Reisepasses findet ihr hier.
Verlust oder Diebstahl
Habt ihr euren Reisepass verloren oder ist er gestohlen worden, müsst ihr dies unverzüglich im Bürgeramt oder bei den Polizeibehörden anzeigen. Gleichzeitig kann im Bürgeramt ein neuer Reisepass beantragt werden.
Links
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de).
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Kontakt zum Amt
94469 Deggendorf
Di. 08:00 – 16:00 Uhr
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