Wohnungslos?

Kleines Holzhaus mit einem Fragezeichen versehen auf einer grauen Tischplatte
Plötzlich wohnungslos? Die Stadt Deggendorf hilft und bietet Obdachlosen eine Übergangswohnung

Die Stadt Deggendorf unterhält als Sicherheitsbehörde Notunterkünfte, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit von Obdachlosen aufrecht zu erhalten.

Die Benutzung dieser Notunterkünfte regelt eine städtische Satzung.

Bei drohendem Wohnungsverlust, beispielsweise durch eine fristlose Kündigung oder Räumungsklage, sollten Sie sich möglichst frühzeitig beim Ordnungsamt der Stadt Deggendorf melden.

Das gilt auch, wenn Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses (z. B. eines Wohnungsbrandes) obdachlos geworden sind.

Weitergehende Informationen über bestehende Lösungsmöglichkeiten bei drohender oder bereits eingetretener Obdachlosigkeit können Sie ebenfalls über das Ordnungsamt erfragen.

Bitte beachten Sie: Eine Unterbringung in einer kommunalen Notunterkunft ist immer nur eine vorübergehende Maßnahme, daher kann diese nur Mindestanforderungen genügen.

Kontakt zum Amt

Ordnungsamt
Zimmer: 005
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: +49 991/2960-331
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: -
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten gerne nach vorheriger Terminvereinbarung
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