Wohnungslos?
Die Stadt Deggendorf unterhält als Sicherheitsbehörde mehrere Notunterkünfte, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit von Obdachlosen aufrecht zu erhalten.
Das Benutzungsverhältnis dieser Übergangswohnungen regelt eine städtische Satzung. Bei drohendem Wohnungsverlust durch fristlose Kündigung oder Räumungsklage, sollten Sie sich möglichst frühzeitig beim Ordnungsamt melden. Wir klären dann ob ihre Kündigung oder Räumungsklage berechtigt ist, ob Mietrückstände durch die Sozialhilfeverwaltung übernommen werden können oder ob wir Ihnen kurzfristig bei der Beschaffung von Ersatzwohnräu-men behilflich sein können.
Bitte bringen Sie zur persönlichen Vorsprache Ihren Mietvertrag, Ihre Kündigung, die Forderung des Vermieters über Mietrückstände und einen Einkommensnachweis mit.
Kontakt zum Amt
94469 Deggendorf
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: -
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten gerne nach vorheriger Terminvereinbarung