Wohnungslos?

Kleines Holzhaus mit einem Fragezeichen versehen auf einer grauen Tischplatte
Plötzlich wohnungslos? Die Stadt Deggendorf hilft und bietet Obdachlosen eine Übergangswohnung

Die Stadt Deg­gen­dorf un­ter­hält als Si­cher­heits­be­hör­de meh­re­re Not­un­ter­künf­te, um die öffent­li­che Si­cher­heit und Ord­nung durch Ab­wehr von Ge­fah­ren für Le­ben und Ge­sund­heit von Ob­dach­lo­sen auf­recht zu er­hal­ten.
Das Be­nut­zungs­ver­hält­nis die­ser Über­gangs­woh­nun­gen re­gelt ei­ne städ­ti­sche Sat­zung. Bei dro­hen­dem Woh­nungs­ver­lust durch frist­lo­se Kün­di­gung oder Räu­mungs­kla­ge, soll­ten Sie sich mög­lichst früh­zei­tig beim Ord­nungs­amt mel­den. Wir klä­ren dann ob ih­re Kün­di­gung oder Räu­mungs­kla­ge be­rech­tigt ist, ob Miet­rück­stän­de durch die So­zi­al­hil­fe­ver­wal­tung über­nommen wer­den kön­nen oder ob wir Ih­nen kurz­fris­tig bei der Be­schaf­fung von Er­satz­wohn­räu-men be­hilf­lich sein kön­nen.
Bit­te brin­gen Sie zur per­sön­li­chen Vor­spra­che Ih­ren Miet­ver­trag, Ih­re Kün­di­gung, die For­derung des Ver­mie­ters über Miet­rück­stän­de und ei­nen Ein­kom­mens­nach­weis mit.

Kontakt zum Amt

Ordnungsamt
Zimmer: 005
Franz-Josef-Strauß-Str. 3
94469 Deggendorf
Telefon: +49 991/2960-331
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: -
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten gerne nach vorheriger Terminvereinbarung
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